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Gemeinsame Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes

Die Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes trägt zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes sowie zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts bei. Die Ziele, Prioritäten und Grundzüge der geplanten Maßnahmen sowie die zum Aufbau des Netzes beitragenden Vorhaben stellen dessen grundlegende Elemente dar.

RECHTSAKT

Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes [Vgl. ändernde Rechtsakte].

ZUSAMMENFASSUNG

Mit dem transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) ist eine Reihe von Zielen verbunden. Im Einzelnen soll es

  • den Personen- und Güterverkehr sicherstellen
  • den Nutzern eine hochwertige Infrastruktur bieten
  • alle Verkehrsträger einbeziehen
  • eine optimale Nutzung der vorhandenen Kapazitäten gestatten
  • in allen Teilbereichen interoperabel sein
  • rentabel sein
  • sich über das gesamte Gebiet der EU erstrecken
  • später die Netze der Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelszone (European Free Trade Association EFTA), der mittel- und osteuropäischen Staaten sowie der Mittelmeerländer einbeziehen.

Das transeuropäische Verkehrsnetz umfasst die Infrastruktur (Straßen, Eisenbahnstrecken, Binnenwasserstraßen, Häfen, Flughäfen, Navigationseinrichtungen, Umschlaganlagen, Rohrleitungen) sowie die für den Betrieb dieser Infrastruktur notwendigen Dienstleistungen.

Vorrang bei der Aktion hat Folgendes:

  • Schaffung von Verbindungen zur Erleichterung von Beförderungen
  • Optimierung der Effizienz der vorhandenen Infrastruktur
  • Verwirklichung der Interoperabilität der Netzteilbereiche
  • Berücksichtigung des Umweltschutzes bei Planung und Aufbau des Netzes.

Von gemeinsamem Interesse ist jedes Projekt, das den genannten Kriterien entspricht.

Merkmale der einzelnen Verkehrsnetze

Merkmale des Straßennetzes:

  • Es setzt sich aus Autobahnen und hochwertigen Straßen zusammen und wird durch neue oder ausgebaute Verbindungen ergänzt.
  • Es umfasst das Verkehrsmanagement und die Information der Nutzer und stützt sich auf eine aktive Zusammenarbeit im Bereich des Verkehrsmanagements auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene.
  • Es garantiert den Nutzern einen hohen, einheitlichen und konstanten Dienstleistungs-, Komfort- und Sicherheitsstandard.

Merkmale des Eisenbahnnetzes:

  • Es besteht aus dem Hochgeschwindigkeitsnetz und konventionellen Strecken.
  • Es bietet den Nutzern dank seiner Kontinuität und Interoperabilität und durch sein harmonisiertes Zugsteuerungs- und Zugsicherungssystem einen hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandard.

Merkmale des Binnenwasserstraßen- und Binnenhafennetzes:

  • Zu diesem System gehören ein Netz aus Flüssen und Kanälen, ein weiteres Netz, das aus Anschlüssen und Verzweigungen besteht, sowie Hafenanlagen und leistungsfähige Verkehrsmanagementsysteme.
  • Die Binnenwasserstraßen dieses Netzes müssen mindestens den Anforderungen der Klasse IV entsprechen.

Die Seehäfen bilden die Schnittstelle zwischen dem Seeverkehr und den anderen Verkehrsträgern. Sie bieten eine Reihe von Dienstleistungen für den Personen- und den Güterverkehr (Fährdienste usw.).

Durch das Meeresautobahnnetz werden rentable, regelmäßig und häufig bediente Verbindungen im Seefrachtverkehr zwischen den Mitgliedstaaten verbessert. Das Netz bietet die Möglichkeit, die Beförderung von Fracht auf logistisch bedeutsame Seeverkehrsstrecken zu bündeln, die Straßen zu entlasten und die Anbindung von Ländern und Regionen in Randlage oder von Inseln zu verbessern.

Das Flughafennetz besteht aus Flughäfen, die von gemeinsamem Interesse sind, im Gebiet der EU liegen, für den gewerblichen Luftverkehr geöffnet sind und bestimmten Spezifikationen entsprechen. Den Kern des Netzes bilden die internationalen Netzpunkte und die EU-Netzpunkte, durch die die Verbindungen innerhalb der EU sowie die Verbindungen zwischen der EU und der übrigen Welt sichergestellt werden. Diese Knotenpunkte werden schrittweise an das Hochgeschwindigkeitsbahnnetz angebunden. Darüber hinaus erleichtern die regionalen Netzpunkte den Zugang zum Netzkern oder tragen zur Verkehrsanbindung der am Rande gelegenen und abgelegenen Gebiete bei.

Das Netz für den kombinierten Verkehr umfasst Wasserstraßen und Eisenbahnstrecken, die mit ihrem eventuellen Vor- und/oder Nachlauf auf der Straße die Bedienung aller Mitgliedstaaten im Güterfernverkehr ermöglichen. Es umfasst auch Einrichtungen für den Umschlag zwischen den einzelnen Netzen.

Das Informations- und Managementnetz umfasst Küsten- und Hafenverkehrsdienste, Schiffsortungssysteme, Meldesysteme für Schiffe mit gefährlichen Gütern sowie Seenotruf- und ‑rettungssysteme.

Das Flugverkehrsmanagementnetz umfasst den Flugnavigationsplan (Luftraum für den allgemeinen Luftverkehr, Flugstrecken und Flugnavigationshilfen), die Verkehrsflussregelung und die Flugsicherung.

Das Ortungs- und Navigationsnetz umfasst die satellitengestützten Ortungs- und Navigationssysteme sowie die im Rahmen des künftigen europäischen Funknavigationsplans festgelegten Systeme.

Begrenzte Zahl neuer vorrangiger Vorhaben

Im Anschluss an die Empfehlungen der hochrangig besetzten Van-Miert-Gruppe bezüglich des TEN-V hat die Kommission eine neue Liste mit 30 vorrangigen Projekten erstellt, die noch vor 2010 in Angriff genommen werden sollen. Die Gesamtkosten werden mit 225 Milliarden Euro veranschlagt. Mit dieser Liste wird der jüngsten EU-Erweiterung in vollem Maße Rechung getragen und die Umsetzung nachhaltigerer Mobilitätskonzepte angestrebt, indem die Investitionen auf den Eisenbahn- und den Binnenschiffsverkehr konzentriert werden. Alle 30 Projekte wurden zu Vorhaben von gemeinsamem Interesse erklärt, damit der Bau der grenzüberschreitenden Abschnitte beschleunigt wird. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Projekte:

Ernennung eines Europäischen Koordinators

Um die koordinierte Durchführung der vorrangigen Vorhaben zu unterstützen, kann die Kommission im Einvernehmen mit den betreffenden Mitgliedstaaten „Europäische Koordinatoren“ benennen. Diese handeln im Namen und Auftrag der Kommission und sind für ein bestimmtes Projekt oder eine Hauptachse zuständig. Sie erstellen für ihre Tätigkeiten einen Arbeitsplan sowie einen Bericht über die erzielten Fortschritte. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben konsultieren sie die Mitgliedstaaten, die regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften, die Betreiber und Nutzer von Verkehrsmitteln sowie die Vertreter der Zivilgesellschaft.

Neues Instrument zur Förderung von Meeresautobahnen

Meeresautobahnen stellen Alternativstrecken zur Entlastung von Verkehrsengpässen an Land dar. Eines der 30 vorrangigen Vorhaben zielt darauf ab, die Warenströme auf eine begrenzte Anzahl von Häfen zu bündeln. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, über gemeinsame Ausschreibungen grenzüberschreitende Seeverkehrsverbindungen einzurichten.

Ferner werden in der Entscheidung die Seehäfen in drei Kategorien unterteilt:

  • Die Kategorie A umfasst Seehäfen von internationaler Bedeutung (mit einem jährlichen Gesamtverkehrsaufkommen von mindestens 1,5 Millionen Tonnen Fracht oder von mindestens 200 000 Passagieren).Die Liste der Seehäfen der Kategorie A (Anhang I) beinhaltet Europa, Ost- und Nordsee, den Atlantischen Ozean und das Mittelmeer.
  • Die Kategorie B umfasst Seehäfen von Bedeutung für die EU (mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von mindestens 500 000 Tonnen Fracht oder zwischen 100 000 und 200 000 Passagieren).
  • Die Kategorie C umfasst Häfen mit regionaler Anbindung (d. h. Häfen auf Inseln, in Randgebieten oder in Gebieten in äußerster Randlage).

Bei der Kommission wird ein Ausschuss für das transeuropäische Verkehrsnetz eingesetzt.

Die Kommission erstattet alle zwei Jahre über die Durchführung der in dieser Entscheidung beschriebenen Leitlinien Bericht. Sie bewertet alle fünf Jahre die Fortschritte bei der Verwirklichung des Netzes und nimmt zu einer eventuellen Anpassung der Leitlinien Stellung.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung Nr. 1692/96

9.9.1996

-

ABl. L 228 vom 9.9.1996

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung Nr. 1346/2001

9.7.2001

-

ABl. L 185 vom 6.7.2001

Entscheidung Nr. 884/2004

20.5.2004

-

ABl. L 167 vom 30.4.2004

Verordnung (EG) Nr. 1791/2006

1.1.2007

-

ABl. L 363 vom 20.12.2006

Die vorgenommenen Änderungen und Berichtungen der Entscheidung Nr. 1692/96 wurden in den Ursprungstext eingearbeitet. Diese konsolidierte Fassung ist von rein dokumentarischem Wert.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Konsultation über die künftige Politik für das transeuropäische Verkehrsnetz [KOM(2010) 212 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Nach der Veröffentlichung des Grünbuchs über die künftige Entwicklung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) im Februar 2009 dient diese zweite Konsultation der präziseren Ausgestaltung der verfügbaren Strategieoptionen, die sich aus den Beiträgen der EU-Institutionen und verschiedener Akteure ergeben haben. Die Kommission führt an, dass TEN-V die Entstehung eines integrierten europäischen Verkehrssystems fördern soll, das die Probleme des Umweltschutzes besser angeht. Ein solches System würde auch intermodale Lösungen bieten, die dem Bedarf der Bürger besser gerecht werden, und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der EU unterstützen. Die Konsultation befasst sich mit der Methodik für die TEN-V-Planung mithilfe eines doppelten Ansatzes: der TEN-V-Umsetzung und dem rechtlichen und institutionellen Rahmen der Überprüfung der TEN-V-Politik.

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 21. März 2007 „Transeuropäische Netze: Entwicklung eines integrierten Konzepts“ [KOM(2007) 135 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Transeuropäisches Verkehrsnetz – Bericht über die Umsetzung der Leitlinien 2002-2003 gemäß Artikel 18 der Entscheidung Nr. 1692/EG [KOM(2007) 94 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Dieser Bericht enthält eine Bestandsaufnahme zur Entwicklung des transeuropäischen Verkehrsnetzes 2002 und 2003. Darin wird gegenüber den beiden Vorjahren ein Anstieg der Investitionen (aus überwiegend öffentlichen Mitteln) festgestellt, wenngleich diese Schätzungen irreführend sein können, wenn man die Politik der Mitgliedstaaten berücksichtigt. Dem Bericht zufolge sollen die vorrangigen Vorhaben bis 2020 abgeschlossen sein.

Letzte Änderung: 27.07.2010

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