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URBAN II

1) ZIEL

Festlegung der Leitlinien der Kommission betreffend die wirtschaftliche und soziale Wiederbelebung der krisenbetroffenen Städte und Stadtrandgebiete zur Förderung einer dauerhaften Städteentwicklung.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 28. April 2000 über die Leitlinien für eine Gemeinschaftsinitiative betreffend die wirtschaftliche und soziale Wiederbelebung der krisenbetroffenen Städte und Stadtrandgebiete zur Förderung einer dauerhaften Städteentwicklung - URBAN II [C(2000) 1100 - Amtsblatt C 141 vom 19.5.2000].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Heutzutage leben ca. 80 % der Europäer in Städten. Als Zentren des Austausches und der Entwicklung im kulturellen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Bereich spielen die Städte eine wesentliche Rolle in Europa. Die städtische Dimension ist daher eines der Hauptanliegen der Gemeinschaftspolitiken und wird in den Leitlinien der Kommission für die Planung der Strukturfondsprogramme (Ziel 1, Ziel 2, Ziel 3) im Sinne des "Mainstreaming" deutlich erwähnt.

Die 1994 eingeleitete Gemeinschaftsinitiative URBAN unterstützt die krisenbetroffenen Städte und Stadtviertel bei der Entwicklung von innovativen und integrierten Stadtentwicklungskonzepten. Diese Konzepte zeigen in den betreffenden Gebieten inzwischen erste Erfolge: die Lebensqualität verbessert sich und die lokalen Akteure sind sich über die Bedeutung des integrierten Konzepts von URBAN einig. So wurden während des Programmplanungszeitraums 1994-1999 im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative URBAN in 118 städtischen Gebieten Programme finanziert, an denen sich die Gemeinschaft mit insgesamt 900 Mio. EUR beteiligte und die 3,2 Millionen Menschen zugute kamen.

In den Jahren von 1989 bis 1999 wurden im Rahmen der des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) städtische Innovationsprojekte gefördert sowie neue Formen von wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklungsmaßnahmen erprobt, die ermutigende Ergebnisse zeitigten. Insgesamt wurden 164 Mio. EUR zur Finanzierung von 59 städtischen Pilotprojekten (EN]) bereitgestellt.

Auf Grund dieser positiven Erfahrungen hat die Europäische Kommission beschlossen, in dieser Richtung fortzufahren. Ihr generelles Ziel ist eine stärkere Einbeziehung der städtischen Dimension in sämtlichen Gemeinschaftspolitiken. Sie hat daher im Rahmen der allgemeinen Verordnung der Strukturfonds URBAN II als neue Gemeinschaftsinitiative für eine nachhaltige Stadtentwicklung eingeleitet.

Die Gemeinschaftsinitiative URBAN II wird von den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft gemeinsam finanziert. Für den Zeitraum 2000-2006 wird die Initiative mit Gemeinschaftsmitteln in Höhe von 730 Mio. EUR ausgestattet, die ausschließlich aus dem EFRE bereitgestellt werden. Die Investitionen belaufen sich auf insgesamt 1,6 Mrd. EUR und betreffen ca. 2,2 Mio. Einwohner. Die Gemeinschaft finanziert bis zu 75 % der zuschussfähigen Gesamtkosten in den unter Ziel 1 fallenden städtischen Gebieten und bis zu 50 % in den übrigen Gebieten.

Ziele

Die Gemeinschaftsinitiative URBAN II bietet einen Mehrwert gegenüber den Maßnahmen, die im Rahmen der Mainstream-Programme finanziert werden. Besonders hervorzuheben ist der innovative Charakter der Maßnahmen, die - nachdem sie im Rahmen von Modell- oder Flagschiffprojekten durchgeführt worden sind - schrittweise in die Mainstream-Programme einbezogen werden können.

Die Zielsetzungen der neuen Initiative sind folgende:

  • Ausarbeitung und Anwendung von innovativen Strategien für die wirtschaftliche und soziale Wiederbelebung von kleinen und mittleren Städten oder heruntergekommenen Stadtvierteln in größeren Städten;
  • Förderung und Austausch von Know-how und Erfahrungen in Bezug auf eine nachhaltige Stadterneuerung und -entwicklung in den betreffenden Gebieten.

Zur Verwirklichung dieser Ziele müssen die Stadterneuerungsstrategien folgenden Grundsätzen entsprechen:

  • ausreichende Bevölkerungsmasse und entsprechende Verwaltungsstrukturen, um innovative Stadtentwicklungsprogramme ausarbeiten und durchführen zu können;
  • solide lokale Partnerschaft zur Ermittlung der Herausforderungen, zur Festlegung der Strategien, der Prioritäten und der Mittelverteilung sowie zur Begleitung und Bewertung der Strategie. Die Partnerschaften sollten breit angelegt sein und die Wirtschafts- und Sozialpartner, Nichtregierungsorganisationen und Einwohnerverbände einschließen;
  • integriertes räumliches Konzept in Verknüpfung mit Entwicklungsstrategien im Hinblick auf das weitere städtische Gebiet oder die Region;
  • Integration wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Aspekte, Förderung der Chancengleichheit im Bereich der Bildung und Ausbildung sowie Berücksichtigung von Verkehrssicherheitsaspekten;
  • Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen;
  • Komplementarität mit den Hauptinterventionen der Strukturfonds und den übrigen Gemeinschaftsinitiativen (INTERREG III, LEADER+, EQUAL).

Förderfähige Gebiete

Im Rahmen von URBAN II werden 70 städtische Gebiete gefördert. In der Regel sollte die förderfähige Bevölkerung in jedem der betreffenden Gebiete mindestens 20000 Einwohner umfassen, wobei diese Mindestzahl in bestimmten Fällen auf 10000 herabgesetzt werden kann.

Die zu fördernden Städte oder Stadtviertel müssen ein räumlich und sozioökonomisch einheitliches Gebiet bilden, in denen eine Krisensituation vorliegt oder eine wirtschaftliche und soziale Wiederbelebung erforderlich ist. Die betreffenden Gebiete können innerhalb oder außerhalb von den Förderregionen im Rahmen der Ziele 1 und 2 der Strukturfonds liegen. Sie müssen mindestens drei der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • geringe Wirtschaftstätigkeit und besonderer Umstellungsbedarf auf Grund wirtschaftlicher und sozialer Schwierigkeiten;
  • hohe Langzeitarbeitslosenquote, hohes Armutsniveau und erhöhtes Maß an Ausgrenzungen;
  • niedriges Bildungsniveau, erhebliches Defizit an Qualifikationen und hohe Schulaussteigerraten;
  • hoher Anteil an Einwanderern, ethnischen Minderheiten oder Flüchtlingen;
  • hohe Kriminalitätsrate;
  • problematische Bevölkerungsentwicklung;
  • in besonderem Maße geschädigte Umwelt.

Auf der Grundlage einer indikativen Mittelausstattung und einer indikativen Anzahl von städtischen Gebieten je Mitgliedstaat sowie unter Berücksichtigung eines Mindestausgabenbetrags (500 EUR/Einwohner) wählen die Mitgliedstaaten die städtischen Gebiete aus, die an der Initiative URBAN II interessiert sind. Jedes ausgewählte Gebiet legt im Rahmen eines Programms der Gemeinschaftsinitiative (PGI) eine Entwicklungsstrategie fest. Mit Hilfe dieses Dokuments, das als Basis für die Aushandlung der Gemeinschaftsbeteiligung dient, soll die innovative Stadtentwicklungsstrategie vor Ort umgesetzt werden.

Aktionsschwerpunkte

Im Rahmen der Strategien werden Maßnahmen ausgearbeitet, durch deren Wirkung die Sichtbarkeit der ausgewählten Gebiete sowohl innerhalb des Mitgliedstaats als auch auf Gemeinschaftsebene verstärkt wird. Darüber hinaus sind die Strategien auf einen organisatorischen Wandel des Stadtmanagements durch eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und Teilnahme sämtlicher Akteure ausgerichtet. Die Strategien sollten folgende Prioritäten beachten:

  • Renovierung vorhandener Gebäude im Hinblick auf eine gemischte Nutzung: Schutz und Sanierung von Gebäuden, öffentlichen Anlagen, Brachen und verunreinigtem Gelände; Erhaltung und Inwertsetzung des historischen, kulturellen und ökologischen Erbes; Schaffung von dauerhaften Arbeitsplätzen; Integration der lokalen Gemeinschaften und ethnischen Minderheiten; Wiedereingliederung von ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen; größere Sicherheit sowie Vorbeugung von Kriminalität; Verbesserung der Straßenbeleuchtung, Kameraüberwachung; Verringerung des Siedlungsdrucks auf die grüne Wiese.Der Wohnungsbau kann nicht aus dem EFRE finanziert werden. Die Förderung von Wohnungsbaumaßnahmen im Rahmen der PGI ist jedoch gegebenenfalls mit Unterstützung der lokalen und/oder nationalen Behörden möglich, wenn die Wohnverhältnisse zur Krise der Stadt beitragen.
  • Förderung des Unternehmergeistes, Aufbau von Beschäftigungsbündnissen und lokalen Beschäftigungsinitiativen: Unterstützung und Dienstleistungen für kleine und mittlere Unternehmen, Handel, Genossenschaften, Gegenseitigkeitsgesellschaften; Aufbau von Unternehmenszentren und Einrichtungen für den Technologietransfer; Fortbildung im Bereich der neuen Technologien; Förderung des Unternehmergeistes; Umweltschutz; Bereitstellung von Einrichtungen für Kultur, Freizeit und Sport; Kindergärten und Kindertagesstätten; Entwicklung von alternativen Betreuungsmöglichkeiten und sonstigen Dienstleistungen insbesondere für Kinder und ältere Menschen; Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen.
  • Entwicklung von Strategien zur Bekämpfung von Ausgrenzung und Diskriminierung durch Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit insbesondere von Frauen, Einwanderern und Flüchtlingen: bedarfsgerechte Beratung, Fortbildungsmaßnahmen und Sprachkurse, die auf die speziellen Bedürfnisse von Minderheiten und benachteiligten und ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen zugeschnitten sind; mobile Beratungsdienste für Beschäftigung und Fortbildung; Verbesserung der Gesundheitsdienste und Rehabilitationszentren für Drogenabhängige; Investitionen in Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen.
  • Bereitstellung von integrierten öffentlichen Verkehrssystemen, die leistungsfähiger, rentabler und umweltfreundlicher sind: integrierte, intelligente und sichere öffentliche Verkehrsmittel; Bedienung der gewerblichen und Arbeitsplatzzentren durch öffentliche Verkehrsmittel; Telematikdienste für Reiseinformationen, Reservierung und Bezahlung; "saubere" und energiesparende Fahrzeuge; Maßnahmen für den Radfahrer- und Fußgängerverkehr; Personalschulung.
  • Umweltschutzmaßnahmen: Abfallreduzierung und -behandlung, 100%iges Recycling, selektives Sammeln bzw. selektive Entsorgung; Analyse der Luftqualität; wirksames Wassermanagement; Lärmverminderung; Reduzierung des Mineralölverbrauchs u.a. durch die Nutzung von erneuerbaren Energiequellen; Ausbildungsmaßnahmen im Hinblick auf Umweltmanagement und -schutz.
  • Entwicklung des Potenzials der Technologien der Informationsgesellschaft, die für die Bürger und für kleine und mittlere Unternehmen bestimmt sind: besserer Zugang zu Dienstleistungen im öffentlichen Interesse, zu Bildungsmöglichkeiten, zur Kultur und sonstigen lokalen Telematikdiensten; Fortbildung und Einrichtungen zur Unterstützung von Telearbeit; Informationssysteme für das Management von Humanressourcen und Gesundheitsdiensten; Unterstützung bei der Anpassung an den Arbeitsmarkt; Unterstützung von lokalen Behörden in Bezug auf Know-how- und Technologietransfer.
  • Verbesserung des Konzepts des Stadtmanagements: Studien und Sachverständigengutachten über die Umstrukturierung und Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen; Ausarbeitung und Einführung von neuen Stadtmanagementstrukturen; Einführung von Bewertungsindikatoren für die Nachhaltigkeit des lokalen Managements; Informationskampagnen und Verbesserung des Zugangs der Bürger zu Informationen; Maßnahmen zur Einbeziehung der Bürger in den politischen Entscheidungsprozess; Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken; Entwicklung der gemeinschaftlichen Datenbank über bewährte Praktiken im städtischen Management.

Ein wesentlicher Bestandteil der Gemeinschaftsinitiative URBAN II ist der Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken auf dem Gebiet der Stadtentwicklung und der wirtschaftlichen und sozialen Wiederbelebung der Städte. Erleichtert wird dieser Mechanismus des Informationsaustausches durch die Einführung von Quantifizierungsmethoden und geeigneten Leistungsindikatoren, die sich an das Städte-Audit anlehnen. Zu diesem Zweck ist ein Betrag von bis zu 15 Mio. EUR für die Vernetzung vorgesehen. Auf Initiative der Kommission oder der Mitgliedstaaten können noch andere Maßnahmen der technischen Hilfe durchgeführt werden. Die für den Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken sowie für Maßnahmen der technischen Hilfe eingesetzten Beträge belaufen sich auf höchstens 2 % der gesamten EFRE-Beteiligung.

Programme im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative

Die lokalen Behörden erstellen gegebenenfalls in Partnerschaft mit den regionalen und nationalen Behörden ein Programm im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative (PGI), das eine innovative Stadtentwicklungsstrategie vorsieht. Jedes Programm ist auf ein städtisches Gebiet ausgerichtet, das einheitliche geografische und sozioökonomische Merkmale aufweist. In einigen Fällen können sogar mehrere städtische Gebiete (mit jeweils mindestens 10000 Einwohnern), die zum selben räumlichen Bereich gehören, gefördert werden.

Alle allgemeinen Bestimmungen der allgemeinen Strukturfondsverordnung gelten auch für die PGI. Der Inhalt der Programme entspricht somit dem Inhalt der einheitlichen Programmplanungsdokumente (EPPD) und umfasst folgende Bestandteile:

  • eine Ex-ante-Bewertung, die der Analyse der Stärken und Schwächen des betreffenden Gebiets dient;
  • eine Beschreibung des Ablaufs der Programmplanung und der Konsultierung der Partner;
  • Strategie und Schwerpunkte für die Entwicklung des städtischen Gebiets unter Berücksichtigung der allgemeinen Leitlinien der Gemeinschaft;
  • eine zusammenfassende Beschreibung der Maßnahmen für die Umsetzung der Schwerpunkte, die zur Vorbereitung, Begleitung und Bewertung des PGI erforderlich sind;
  • einen indikativen Finanzierungsplan mit Angaben für jeden Schwerpunkt und jedes Jahr;
  • Bestimmungen zur Durchführung des PGI: Behörden und geschaffene Einrichtungen (Verwaltungsbehörde, Begleitausschuss und gegebenenfalls Zahlstelle und Lenkungsausschuss); Regelungen für die Verwaltung des PGI (Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, Auswahl der Maßnahmen); Systeme für die finanzielle Abwicklung, Begleitung, Kontrolle und Bewertung.

Innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung reichen die ausgewählten Behörden ihr PGI bei der Kommission ein. Eine Ergänzung zur Programmplanung wird innerhalb von drei Monaten nach Genehmigung des Programms eingereicht, es sei denn, der Mitgliedstaat hat einen Globalzuschuss beantragt.

Begleitung, Durchführung und Bewertung der Interventionen

Die Verwaltungsbehörde ist für die Vorbereitung der vom Begleitausschuss und gegebenenfalls vom Lenkungsausschuss zu treffenden Entscheidungen zuständig. Sie nimmt insbesondere die im Hinblick auf eine Finanzierung eingereichten Maßnahmenvorschläge entgegen, prüft sie und nimmt eine erste Beurteilung vor.

Der Begleitausschuss, der mindestens einmal im Jahr zusammentritt, setzt sich aus Vertretern der lokalen und gegebenenfalls der regionalen und nationalen Behörden, der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie von Nichtregierungsorganisationen zusammen. Zu den Aufgaben des Ausschusses zählen insbesondere die Begleitung und Bewertung des Gesamtprogramms und Programmänderungen.

Weitere Informationen können auf der Website der Generaldirektion Regionalpolitik unter dem Stichwort Gemeinschaftsinitiative URBAN II abgerufen werden.

4) durchführungsbestimmungen

Ursprünglich hatte die Kommission vorgesehen, rund 50 städtische Gebiete zu fördern. Schließlich wurde die Zahl der Programme jedoch auf 70 festgesetzt. Weitere Informationen sind den Pressemitteilungen (EN) (FR) über die Genehmigung der Programme zu entnehmen.

5) weitere arbeiten

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Die Programmplanung der Strukturfonds für den Zeitraum 2000-2006: eine erste Bewertung der Gemeinschaftsinitiative URBAN" vom 14.6.2002 [KOM(2002)308 endg., nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Die städtische Frage hat eine wachsende politische Priorität in der Europäischen Union. Aus dem URBAN-Konzept können mehrere Lehren für die künftige europäische Politik gezogen werden: integrierter Ansatz, Schwerpunktlegung auf relativ kleine Gebiete, gewisse Flexibilität bei der Auswahl der Gebiete nach nationalen Bedürfnissen und Prioritäten, Verwaltungsvereinfachung und -flexibilität, lokale Partnerschaft.

Letzte Änderung: 18.07.2005

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