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Document 62014CO0259
ADR Center / Kommission
ADR Center / Kommission
Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 4. Dezember 2014 –
ADR Center/Kommission
(Rechtssache C‑259/14 P)
„Rechtsmittel — Verträge im Zusammenhang mit Projekten über das Mediationsverfahren — Entscheidung, einen Teil der der klagenden Gesellschaft im Anschluss an eine Rechnungsprüfung gezahlten Vorschüsse zurückzufordern — Unzulässigkeit der Klage — Vertretung vor Gericht — Rechtsanwalt, der nicht die Eigenschaft eines Dritten im Verhältnis zur Klägerin hat“
1. |
Rechtsmittel — Gründe — Fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung — Unzulässigkeit — Überprüfung der Tatsachen- und Beweiswürdigung durch den Gerichtshof — Ausschluss außer bei Verfälschung (Art. 256 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (vgl. Rn. 17‑21, 40, 41) |
2. |
Gerichtliches Verfahren — Klageschrift — Formerfordernisse — Voraussetzungen betreffend den Unterzeichnenden — Eigenschaft eines Dritten im Verhältnis zu den Parteien — Klagende Gesellschaft, die durch den Präsidenten ihres Verwaltungsrats vertreten wird — Verstoß gegen das Unabhängigkeitsgebot (Satzung des Gerichtshofs, Art. 19 Abs. 3 und 4) (vgl. Rn. 23‑28) |
3. |
Gerichtliches Verfahren — Klageschrift — Formerfordernisse — Voraussetzungen betreffend den Unterzeichnenden — Eigenschaft eines Dritten im Verhältnis zu den Parteien — Autonome Auslegung (Satzung des Gerichtshofs, Art. 19 Abs. 3 und 4) (vgl. Rn. 34‑36) |
4. |
Rechtsmittel — Gründe — Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente — Keine Angabe des gerügten Rechtsfehlers — Unzulässigkeit (Art. 256 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 112 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Rn. 42‑44) |
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
2. |
Die ADR Center Srl trägt ihre eigenen Kosten. |
Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 4. Dezember 2014 –
ADR Center/Kommission
(Rechtssache C‑259/14 P)
„Rechtsmittel — Verträge im Zusammenhang mit Projekten über das Mediationsverfahren — Entscheidung, einen Teil der der klagenden Gesellschaft im Anschluss an eine Rechnungsprüfung gezahlten Vorschüsse zurückzufordern — Unzulässigkeit der Klage — Vertretung vor Gericht — Rechtsanwalt, der nicht die Eigenschaft eines Dritten im Verhältnis zur Klägerin hat“
1. |
Rechtsmittel — Gründe — Fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung — Unzulässigkeit — Überprüfung der Tatsachen- und Beweiswürdigung durch den Gerichtshof — Ausschluss außer bei Verfälschung (Art. 256 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (vgl. Rn. 17‑21, 40, 41) |
2. |
Gerichtliches Verfahren — Klageschrift — Formerfordernisse — Voraussetzungen betreffend den Unterzeichnenden — Eigenschaft eines Dritten im Verhältnis zu den Parteien — Klagende Gesellschaft, die durch den Präsidenten ihres Verwaltungsrats vertreten wird — Verstoß gegen das Unabhängigkeitsgebot (Satzung des Gerichtshofs, Art. 19 Abs. 3 und 4) (vgl. Rn. 23‑28) |
3. |
Gerichtliches Verfahren — Klageschrift — Formerfordernisse — Voraussetzungen betreffend den Unterzeichnenden — Eigenschaft eines Dritten im Verhältnis zu den Parteien — Autonome Auslegung (Satzung des Gerichtshofs, Art. 19 Abs. 3 und 4) (vgl. Rn. 34‑36) |
4. |
Rechtsmittel — Gründe — Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente — Keine Angabe des gerügten Rechtsfehlers — Unzulässigkeit (Art. 256 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 112 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Rn. 42‑44) |
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
2. |
Die ADR Center Srl trägt ihre eigenen Kosten. |