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Document 62004CJ0434

Leitsätze des Urteils

Schlüsselwörter
Leitsätze

Schlüsselwörter

1. Steuerrecht – Harmonisierung – Verbrauchsteuern – Richtlinie 92/12

(Richtlinie 92/12 des Rates)

2. Freier Warenverkehr – Mengenmäßige Beschränkungen – Maßnahmen gleicher Wirkung

(Artikel 28 EG und 30 EG)

Leitsätze

1. Die Richtlinie 92/12 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren, die das Zoll- und Steuersystem für diese Erzeugnisse festlegen soll, zielt nicht darauf ab, spezifisch den Schutz der in Artikel 30 EG genannten Erfordernisse des Gemeinwohls zu regeln; die Mitgliedstaaten behalten daher ihre Zuständigkeit für den Erlass der zum Schutz dieser Erfordernisse notwendigen Maßnahmen.

(vgl. Randnr. 15)

2. Die Artikel 28 EG und 30 EG stehen einer Regelung, mit der die Einfuhr von nicht denaturiertem Äthylalkohol mit einem Alkoholgehalt von mehr als 80 Vol.-% von einer vorherigen Erlaubnis abhängig gemacht wird, nicht entgegen, sofern sich nicht erweist, dass der Schutz der menschlichen Gesundheit und der öffentlichen Ordnung vor schädlichen Auswirkungen des Alkohols unter den rechtlichen und tatsächlichen Umständen, die die Lage in dem betroffenen Mitgliedstaat kennzeichnen, durch Maßnahmen gewährleistet werden kann, die den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr weniger beeinträchtigen.

(vgl. Randnr. 40, Tenor 1)

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