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Document 62005CJ0187

Leitsätze des Urteils

Schlüsselwörter
Leitsätze

Schlüsselwörter

Sozialpolitik – Rechtsangleichung – Massenentlassungen – Richtlinie 75/129

(Richtlinie 75/129 des Rates, Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d)

Leitsätze

Die Richtlinie 75/129 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen ist dahin auszulegen, dass sie auf Massenentlassungen anwendbar ist, die durch die endgültige Einstellung der Tätigkeit eines Unternehmens oder Betriebes bedingt sind, die vom Arbeitgeber aus eigenem Antrieb beschlossen wurde und die ohne eine entsprechende vorherige gerichtliche Entscheidung erfolgt ist, ohne dass die in ihrem Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d vorgesehene Ausnahme ihre Anwendung ausschließen könnte.

(vgl. Randnr. 45 und Tenor)

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