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Document 61993CJ0321

Leitsätze des Urteils

Schlüsselwörter
Leitsätze

Schlüsselwörter

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Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer ° Familienleistungen ° Arbeitnehmer, der den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats unterliegt ° Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen ° Anspruch auf Leistungen nach den für den Arbeitnehmer geltenden Rechtsvorschriften ° Leistung für ein unterhaltsberechtigtes Kind ° Voraussetzung des Wohnsitzes des Kindes und des Ehegatten des Erwerbstätigen in dem die Leistung erbringenden Mitgliedstaat infolge einer Verweisung der sozialrechtlichen Vorschriften dieses Staates auf seine steuerrechtlichen Vorschriften ° Fiktion der Erfuellung der Voraussetzung

(Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 73)

Leitsätze

Artikel 73 der Verordnung Nr. 1408/71 ist dahin auszulegen, daß dann, wenn die steuerrechtlichen Vorschriften eines Mitgliedstaats, auf die seine sozialrechtlichen Vorschriften verweisen, die Gewährung und die Höhe einer Leistung für ein unterhaltsberechtigtes Kind davon abhängig machen, daß das Kind und der Ehegatte des Erwerbstätigen im Inland wohnen, diese Voraussetzung als erfuellt anzusehen ist, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat wohnen. Hinsichtlich der Gewährung und der Berechnung der fraglichen Leistung sind alle einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften so anzuwenden, als wohnte der Ehegatte im Leistungsstaat.

Denn der in dieser Bestimmung enthaltenen und für alle Familienangehörigen geltenden Wohnsitzfiktion, mit der vermieden werden soll, daß der EG-Erwerbstätige von einer Nutzung seines Rechts auf Freizuegigkeit abgehalten wird, würde ein Grossteil ihrer praktischen Wirksamkeit genommen, wenn sie durch den blossen Verweis auf steuerrechtliche Vorschriften unterlaufen werden könnte.

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