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Document 61959CJ0033

Leitsätze des Urteils

Schlüsselwörter
Leitsätze

Schlüsselwörter

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1 . VERFAHREN - KLAGESCHRIFT - ANTRAEGE - ANTRAGSÄNDERUNG - FORMERFORDERNISSE

2 . AMTSFEHLER - BESCHEINIGUNGEN EINER STAATLICHEN VERWALTUNGSSTELLE, DIE ALS BELEGE ANERKANNT WERDEN - VERSCHULDEN EINES STAATLICHEN BEAMTEN BEI AUSSTELLUNG DERARTIGER BESCHEINIGUNGEN - UNTERLASSUNG VON KONTROLLMASSNAHMEN SEITENS DER GEMEINSCHAFT

Leitsätze

1 . AN EINE ANTRAGSÄNDERUNG SIND, AUCH WENN SIE AN SICH ZULÄSSIG IST, STRENGSTE ANFORDERUNGEN HINSICHTLICH IHRER KLARHEIT UND IHRER FORMULIERUNG ZU STELLEN; DIE ANTRAEGE MÜSSEN FERNER AUSDRÜCKLICH ABGEÄNDERT WERDEN .

2 . VGL . LEITSÄTZE DES URTEILS 23/59, RSPRGH VD 525 .

A ) WIRD BEI DER AUSSTELLUNG VON URSPRUNGSZEUGNISSEN, DIE VON DER HOHEN BEHÖRDE ALS BELEGE ANERKANNT WERDEN, VON EINEM STAATLICHEN BEAMTEN, DER WEDER NACH IHREN WEISUNGEN NOCH FÜR IHRE RECHNUNG ODER IN IHREM NAMEN, SONDERN IN AUSÜBUNG REIN STAATLICHER BEFUGNISSE HANDELT, EINE VERFEHLUNG BEGANGEN, SO IST DIESE VON DER HOHEN BEHÖRDE NICHT ZU VERTRETEN UND STELLT KEIN PERSÖNLICHES VERSCHULDEN DAR, WELCHES IHRE HAFTUNG BEGRÜNDET .

B ) ÜBERLÄSST DIE HOHE BEHÖRDE DIE AUSSTELLUNG SOLCHER BESCHEINIGUNGEN NATIONALEN BEHÖRDEN, STATT DIESE AUFGABE SELBST ZU ÜBERNEHMEN, SO LIEGT DANN KEINE FEHLERHAFTE ORGANISATION UND SOMIT AUCH KEIN AMTSFEHLER IM SINNE VON ARTIKEL 40 DES EGKS-VERTRAGES VOR, WENN JENE TÄTIGKEIT IN DEN HÄNDEN EINER HÖHEREN DIENSTSTELLE - Z.B . EINES MINISTERIUMS - LIEGT, VON DER ANGENOMMEN WERDEN KANN, DASS SIE HIERFÜR AM BESTEN GEEIGNET WAR UND DIE SICHERSTE GEWÄHR GEGEN ETWAIGE MISSBRÄUCHE BOT, UND WENN DIE EINSCHLAEGIGEN INNERSTAATLICHEN VORSCHRIFTEN FÜR DIE AUSSTELLUNG SOLCHER BESCHEINIGUNGEN EIN GENAU GEREGELTES VERFAHREN VORSEHEN .

C ) UNTER DIESEN UMSTÄNDEN STELLT AUCH DIE UNTERLASSUNG DER ÜBERPRÜFUNG DER MATERIELLEN RICHTIGKEIT DIESER BESCHEINIGUNGEN DURCH DIE HOHE BEHÖRDE SO LANGE KEINEN AMTSFEHLER DAR, ALS KEINE ANZEICHEN FÜR DAS VORLIEGEN VON MISSBRÄUCHEN GEGEBEN SIND ( EGKS-VERTRAG, ART . 40 ).

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