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Document 62022CJ0595
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 16. November 2023.
Jean-Marc Colombani gegen Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD).
Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Beamter des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) – Auswahlverfahren – Stelle des Direktors Nordafrika und Mittlerer Osten – Stelle des Leiters der Delegation der Europäischen Union in Kanada – Entscheidungen über die Ablehnung der Bewerbungen des Beamten – Aufhebungsklage – Unzulässigkeit des Antrags, mit dem die Aufhebung einer der ablehnenden Entscheidungen begehrt wird – Gütliche Einigung, die die Möglichkeit ausschließt, gegen die im Rahmen der Auswahlverfahren getroffenen Einstellungsentscheidungen vorzugehen – Untrennbarkeit der ablehnenden Entscheidungen und der Einstellungsentscheidungen – Zurückweisung des Antrags, mit dem die Aufhebung der anderen ablehnenden Entscheidung begehrt wird, und daher Abweisung der Klage in vollem Umfang.
Rechtssache C-595/22 P.
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 16. November 2023.
Jean-Marc Colombani gegen Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD).
Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Beamter des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) – Auswahlverfahren – Stelle des Direktors Nordafrika und Mittlerer Osten – Stelle des Leiters der Delegation der Europäischen Union in Kanada – Entscheidungen über die Ablehnung der Bewerbungen des Beamten – Aufhebungsklage – Unzulässigkeit des Antrags, mit dem die Aufhebung einer der ablehnenden Entscheidungen begehrt wird – Gütliche Einigung, die die Möglichkeit ausschließt, gegen die im Rahmen der Auswahlverfahren getroffenen Einstellungsentscheidungen vorzugehen – Untrennbarkeit der ablehnenden Entscheidungen und der Einstellungsentscheidungen – Zurückweisung des Antrags, mit dem die Aufhebung der anderen ablehnenden Entscheidung begehrt wird, und daher Abweisung der Klage in vollem Umfang.
Rechtssache C-595/22 P.
ECLI identifier: ECLI:EU:C:2023:884
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 16. November 2023 –
Colombani/EAD
(Rechtssache C-595/22 P) ( 1 )
„Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Beamter des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) – Auswahlverfahren – Stelle des Direktors Nordafrika und Mittlerer Osten – Stelle des Leiters der Delegation der Europäischen Union in Kanada – Entscheidungen über die Ablehnung der Bewerbungen des Beamten – Aufhebungsklage – Unzulässigkeit des Antrags, mit dem die Aufhebung einer der ablehnenden Entscheidungen begehrt wird – Gütliche Einigung, die die Möglichkeit ausschließt, gegen die im Rahmen der Auswahlverfahren getroffenen Einstellungsentscheidungen vorzugehen – Untrennbarkeit der ablehnenden Entscheidungen und der Einstellungsentscheidungen – Zurückweisung des Antrags, mit dem die Aufhebung der anderen ablehnenden Entscheidung begehrt wird, und daher Abweisung der Klage in vollem Umfang“
1. |
Beamtenklage – Rechtsschutzinteresse – Klage gegen die Entscheidung über die Ablehnung einer Bewerbung auf eine freie Stelle – Entscheidung, die untrennbar mit der Entscheidung über die Ernennung eines anderen Beamten verbunden ist – Vorliegen einer gütlichen Beilegung, die eine Anfechtung der Entscheidung über die Ernennung eines anderen Beamten auf diese Stelle untersagt – Unzulässigkeit (Beamtenstatut, Art. 90 und 91) (vgl. Rn. 23-26) |
2. |
Grundrechte – Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz – Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Unionshandlungen – Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Klage vor dem Gerichtshof – Auslegung im Licht der Werte und der Grundrechte des Unionsrechts – Änderung des in den Verträgen vorgesehenen Systems der gerichtlichen Kontrolle – Unzulässigkeit (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 47) (vgl. Rn. 35-37) |
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
2. |
Herr Jean-Marc Colombani trägt die Kosten. |