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Document 62021TO0493

Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 9. Juni 2022.
Equinoccio-Compañía de Comercio Exterior, SL gegen Europäische Kommission.
Nichtigkeitsklage – Instrument für Heranführungshilfe – Drittstaat – Nationaler öffentlicher Auftrag – Kündigung des Vertrags durch den öffentlichen Auftraggeber – Antrag des öffentlichen Auftraggebers auf Einlösung einer Bankgarantie – Gegenzeichnung durch den Leiter der Delegation der Union im Drittstaat – Unzuständigkeit.
Rechtssache T-493/21.

ECLI identifier: ECLI:EU:T:2022:353

 Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 9. Juni 2022 –
Equinoccio-Compañía de Comercio Exterior/Kommission

(Rechtssache T‑493/21)

„Nichtigkeitsklage – Instrument für Heranführungshilfe – Drittstaat – Nationaler öffentlicher Auftrag – Kündigung des Vertrags durch den öffentlichen Auftraggeber – Antrag des öffentlichen Auftraggebers auf Einlösung einer Bankgarantie – Gegenzeichnung durch den Leiter der Delegation der Union im Drittstaat – Unzuständigkeit“

Nichtigkeitsklage – Klage, die in Wirklichkeit einen Rechtsstreit vertraglicher Natur betrifft – Instrument für Heranführungshilfe – Drittstaat – Nationaler öffentlicher Auftrag – Kündigung des Vertrags durch den öffentlichen Auftraggeber – Antrag des öffentlichen Auftraggebers auf Einlösung einer Bankgarantie – Gegenzeichnung durch den Leiter der Delegation der Union im Drittstaat oder durch seinen Stellvertreter – Unzuständigkeit des Unionsrichters

(Art. 263 und 288 AEUV; Verordnung Nr. 1085/2006 des Rates; Verordnung Nr. 718/2007 der Kommission)

(vgl. Rn. 23-26, 31-33, 36, 41)

Tenor

1. 

Die Klage wird abgewiesen.

2. 

Die Equinoccio-Compañía de Comercio Exterior, SL trägt die Kosten.

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