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Document 62021TJ0763

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 8. März 2023.
SE gegen Europäische Kommission.
Öffentlicher Dienst – Bedienstete auf Zeit – Einstellung – Pilotprogramm der Kommission zur Einstellung von Nachwuchskräften als Verwaltungsräte – Ablehnung einer Bewerbung – Zulassungsvoraussetzungen – Kriterium einer höchstens dreijährigen Berufserfahrung – Gleichbehandlung – Diskriminierung wegen des Alters.
Rechtssache T-763/21.

Court reports – general

ECLI identifier: ECLI:EU:T:2023:113

 Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 8. März 2023 –
SE/Kommission

(Rechtssache T‑763/21) ( 1 )

„Öffentlicher Dienst – Bedienstete auf Zeit – Einstellung – Pilotprogramm der Kommission zur Einstellung von Nachwuchskräften als Verwaltungsräte – Ablehnung einer Bewerbung – Zulassungsvoraussetzungen – Kriterium einer höchstens dreijährigen Berufserfahrung – Gleichbehandlung – Diskriminierung wegen des Alters“

1. 

Beamtenklage – Einrede der Rechtswidrigkeit – Handlungen, deren Rechtswidrigkeit geltend gemacht werden kann – Rechtsakt allgemeiner Tragweite, auf den die angefochtene Entscheidung gestützt ist – Notwendigkeit eines unmittelbaren rechtlichen Zusammenhangs zwischen dem angefochtenen Rechtsakt und dem beanstandeten allgemeinen Rechtsakt

(Art. 263 und 277 AEUV)

(vgl. Rn. 25-28, 31, 34, 35, 38, 40)

2. 

Beamtenklage – Klagegrund, mit dem ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gerügt wird – Umkehr der Beweislast – Voraussetzungen

(Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 20 und Art. 21; Beamtenstatut, Art. 1d Abs. 1 und Abs. 5)

(vgl. Rn. 44-46)

3. 

Handlungen der Organe – Richtlinien – Richtlinie 2000/78 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf – Verpflichtungen, die den Unionsorganen in ihren Beziehungen zu ihren Beschäftigten unmittelbar auferlegt werden – Ausschluss – Möglichkeit der Geltendmachung – Umfang

(vgl. Rn. 49-52)

4. 

Beamte – Bedienstete auf Zeit – Einstellung – Aufruf zur Interessenbekundung hinsichtlich der Einstellung von Nachwuchskräften als Verwaltungsräte – Zulassungsvoraussetzungen – Kriterium der maximalen Berufserfahrung – Mittelbare Diskriminierung wegen des Alters – Rechtfertigung anhand der Ziele der Förderung der Beschäftigung und der Berufsbildung – Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die verfolgten Ziele – Zulässigkeit

(Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 20 und Art. 21; Beamtenstatut, Art. 1d Abs. 6; Richtlinie 2000/78 des Rates, Art. 6 Abs. 1 Buchst. a)

(vgl. Rn. 54-59, 64-76, 84-86, 89)

Tenor

1. 

Die Klage wird abgewiesen.

2. 

SE trägt die Kosten.


( 1 ) ABl. C 73 vom 14.2.2022.

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