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Document 62021CO0305

Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 31. März 2022.
João Miguel Barata gegen Europäisches Parlament.
Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Öffentlicher Dienst – Beamte – Art. 45a des Statuts der Beamten der Europäischen Union – Zertifizierungsverfahren – Beförderungsverfahren 2017 – Keine Aufnahme in die endgültige Liste der Beamten, die zur Teilnahme am Fortbildungsprogramm berechtigt sind – Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – Pflicht, der Bewerbung ein Verzeichnis der Anhänge beizufügen – Nichtbeachtung – Ablehnung der Bewerbung – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung – Verhältnismäßigkeit – Verordnung Nr. 1 – Sprachenregelung.
Rechtssache C-305/21 P.

Court reports – general

ECLI identifier: ECLI:EU:C:2022:253

 Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 31. März 2022 –
Barata/Parlament

(Rechtssache C‑305/21 P) ( 1 )

„Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Öffentlicher Dienst – Beamte – Art. 45a des Statuts der Beamten der Europäischen Union – Zertifizierungsverfahren – Beförderungsverfahren 2017 – Keine Aufnahme in die endgültige Liste der Beamten, die zur Teilnahme am Fortbildungsprogramm berechtigt sind – Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – Pflicht, der Bewerbung ein Verzeichnis der Anhänge beizufügen – Nichtbeachtung – Ablehnung der Bewerbung – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung – Verhältnismäßigkeit – Verordnung Nr. 1 – Sprachenregelung“

1. 

Rechtsmittel – Gründe – Grund, der erstmals im Rahmen eines Rechtsmittels geltend gemacht wird – Unzulässigkeit

(Art. 256 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 170 Abs. 1)

(vgl. Rn. 7 [4], 8)

2. 

Beamte – Zertifizierungsverfahren – Zulassungsvoraussetzungen – Festlegung in der Ausschreibung des Auswahlverfahrens – Pflicht, Belege vorzulegen – Kein Hinweis der Verwaltung zu den fehlenden Belegen eines Bewerbers – Verstoß gegen die Fürsorgepflicht und den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung – Fehlen

(Beamtenstatut, Art. 45a)

(vgl. Rn. 7 [15-20], 8)

3. 

Beamte – Zertifizierungsverfahren – Zulassungsvoraussetzungen – Festlegung in der Ausschreibung des Auswahlverfahrens – Ermessen der Verwaltung – Gerichtliche Überprüfung – Grenzen – Erfordernis, ein Anlagenverzeichnis beizufügen, andernfalls Zurückweisung der Bewerbung – Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – Fehlen

(Beamtenstatut, Art. 45a)

(vgl. Rn. 7 [28-30, 33-35], 8)

4. 

Europäische Union – Sprachenregelung – Verordnung Nr. 1 – Anwendungsbereich – Verhältnis zwischen den Organen und ihrem Personal – Einbeziehung mangels besonderer Vorschriften

(Verordnung Nr. 1 des Rates, Art. 1 und 6)

(vgl. Rn. 7 [38], 8)

5. 

Europäische Union – Sprachenregelung – Verordnung Nr. 1 – Anwendungsbereich – Bewerber, die an einem externen Auswahlverfahren teilnehmen – Einbeziehung – Bewerber, die an einem internen Auswahlverfahren teilnehmen – Ausschluss – Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz – Fehlen

(Verordnung Nr. 1 des Rates, Art. 1 und 6)

(vgl. Rn. 7 [42, 43], 8)

6. 

Beamte – Zertifizierungsverfahren – Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – Pflicht zur Veröffentlichung in allen Amtssprachen der Union – Fehlen – Diskriminierung aufgrund der Sprache – Zulässigkeit – Voraussetzungen

(Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 21; Beamtenstatut, Art. 1d Abs. 6 und Art. 45a und Anhang III, Art. 1 Abs. 2; Verordnung Nr. 1 des Rates, Art. 5)

(vgl. Rn. 7 [51, 52], 8)

Tenor

1. 

Das Rechtsmittel wird als teils offensichtlich unzulässig und teils offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.

2. 

Herr João Miguel Barata trägt seine eigenen Kosten.


( 1 ) ABl. C 207 vom 23.5.2022.

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