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Document 62021CJ0442

    Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 10. November 2022.
    ITD, Brancheorganisation for den danske vejgodstransport A/S und Danske Fragtmænd A/S gegen Europäische Kommission.
    Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Postsektor – Ausgleichsleistung für die Erbringung des Universaldienstes – Berechnung – Net-avoided-cost-Methode – Berücksichtigung der dem Universaldienst zurechenbaren immateriellen Vorteile – Verwendung der als Ausgleichsleistung gewährten Mittel – Garantie zur Deckung der Kosten der Entlassung einer bestimmten Kategorie von Beschäftigten im Falle der Insolvenz des Universaldienstanbieters – Buchhalterische Zuordnung der gemeinsamen Kosten zu Tätigkeiten, die in den Bereich des Universaldienstes fallen, und zu Tätigkeiten, die nicht in diesen Bereich fallen – Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird.
    Rechtssache C-442/21 P.

    ECLI identifier: ECLI:EU:C:2022:872

     Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 10. November 2022 –
    ITD et Danske Fragtmænd/Kommission

    (Rechtssache C‑442/21 P) ( 1 )

    „Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Postsektor – Ausgleichsleistung für die Erbringung des Universaldienstes – Berechnung – Net-avoided-cost-Methode – Berücksichtigung der dem Universaldienst zurechenbaren immateriellen Vorteile – Verwendung der als Ausgleichsleistung gewährten Mittel – Garantie zur Deckung der Kosten der Entlassung einer bestimmten Kategorie von Beschäftigten im Falle der Insolvenz des Universaldienstanbieters – Buchhalterische Zuordnung der gemeinsamen Kosten zu Tätigkeiten, die in den Bereich des Universaldienstes fallen, und zu Tätigkeiten, die nicht in diesen Bereich fallen – Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird“

    1. 

    Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung – Unzulässigkeit – Überprüfung der Tatsachen- und Beweiswürdigung durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung – Rechtsmittelgrund der Verfälschung von Beweismitteln – Notwendigkeit, genau anzugeben, welche Tatsachen verfälscht worden sein sollen, und die Beurteilungsfehler darzulegen, die diese Verfälschung veranlasst haben

    (Art. 256 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 168 Abs. 1 Buchst. d)

    (vgl. Rn. 73-78, 84, 137)

    2. 

    Staatliche Beihilfen – Verbot – Ausnahmen – Unternehmen, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut sind – Ausgleich der durch die Gemeinwohlaufgabe entstandenen Kosten – Ausgleich der Kosten der Entlassung ehemaliger Beamter im Falle der Insolvenz des Universaldienstanbieters – Zulässigkeit

    (Art. 106 Abs. 2 AEUV; Mitteilung 2012/C 8/03 der Kommission, Rn. 21)

    (vgl. Rn. 97-105)

    3. 

    Staatliche Beihilfen – Begriff – Gewährung eines Vorteils für die Begünstigten – Staatliche Garantie, die einem Unternehmen ohne Gegenleistung für die Zahlung von Entlassungsabfindungen an ehemalige Beamte im Fall der Insolvenz des Unternehmens gewährt wird – Einbeziehung – Voraussetzungen – Verbesserung der finanziellen Situation des Unternehmens – Fehlen

    (Art. 107 Abs. 1 AEUV)

    (vgl. Rn. 113-115)

    Tenor

    1. 

    Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

    2. 

    Die ITD, Brancheorganisation for den danske vejgodstransport A/S und die Danske Fragtmænd A/S tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission.

    3. 

    Das Königreich Dänemark und Post Danmark tragen ihre eigenen Kosten.


    ( 1 ) ABl. C 382 vom 20.9.2021.

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