This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 62020TJ0650
Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 7. Juni 2023.
KD gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Öffentlicher Dienst – Bedienstete auf Zeit – Personal des EUIPO – Befristeter Vertrag – Nichtverlängerung – Zuständige Behörde – Grundsatz der guten Verwaltung – Recht auf Anhörung – Haftung – Immaterieller Schaden.
Rechtssache T-650/20.
Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 7. Juni 2023.
KD gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Öffentlicher Dienst – Bedienstete auf Zeit – Personal des EUIPO – Befristeter Vertrag – Nichtverlängerung – Zuständige Behörde – Grundsatz der guten Verwaltung – Recht auf Anhörung – Haftung – Immaterieller Schaden.
Rechtssache T-650/20.
Court reports – general
ECLI identifier: ECLI:EU:T:2023:305
Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 7. Juni 2023 –
KD/EUIPO
(Rechtssache T‑650/20) ( 1 )
„Öffentlicher Dienst – Bedienstete auf Zeit – Personal des EUIPO – Befristeter Vertrag – Nichtverlängerung – Zuständige Behörde – Grundsatz der guten Verwaltung – Recht auf Anhörung – Haftung – Immaterieller Schaden“
1. |
Organe der Europäischen Union – Ausübung der Zuständigkeiten – Übertragung von Befugnissen – Ermächtigung oder Subdelegation, die einer Person erteilt wird, die ein bestimmtes Amt bei den Organen ausübt – Wechsel der dieses Amt ausübenden Person – Keine Auswirkung auf die Gültigkeit der Ermächtigung oder Subdelegation (Beamtenstatut, Art. 2 Abs. 1; Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten, Art. 6; Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 153 Abs. 2) (vgl. Rn. 34, 35, 39, 40) |
2. |
Beamte – Bedienstete auf Zeit – Einstellung – Nichtverlängerung eines befristeten Vertrags – Begriff „beschwerende Entscheidung“ im Zusammenhang mit der Nichtverlängerung von Verträgen – Erlass der Entscheidung, ohne dem Betroffenen zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben – Verletzung des Anhörungsrechts – Folgen (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 41 Abs. 2) (vgl. Rn. 56-60, 64-69) |
Tenor
1. |
Die Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 1. April 2020, den Vertrag von KD nicht zu verlängern, wird aufgehoben. |
2. |
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. |
3. |
Das EUIPO trägt neben seinen eigenen Kosten drei Viertel der KD entstandenen Kosten. |
4. |
KD trägt ein Viertel ihrer eigenen Kosten. |
( 1 ) ABl. C 19 vom 18.1.2021.