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Document 62020TJ0070

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 12. Mai 2021.
Metamorfoza d.o.o. gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke MUSEUM OF ILLUSIONS – Ältere Unionsbildmarke MUSEUM OF ILLUSIONS – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001) – Art. 95 der Verordnung 2017/1001.
Rechtssache T-70/20.

ECLI identifier: ECLI:EU:T:2021:253

 Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 12. Mai 2021 –
Metamorfoza/EUIPO – Tiesios kreivės (MUSEUM OF ILLUSIONS)

(Rechtssache T‑70/20)

„Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke MUSEUM OF ILLUSIONS – Ältere Unionsbildmarke MUSEUM OF ILLUSIONS – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001) – Art. 95 der Verordnung 2017/1001“

1. 

Gerichtsverfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Bestimmung des Streitgegenstands – Kurze Darstellung der Klagegründe – Mangelnde Klarheit – Unzulässigkeit

(Satzung des Gerichtshofs, Art. 21 Abs. 1 und 53 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 177 Abs. 1 Buchst. d)

(vgl. Rn. 21-23, 26, 27, 30, 31)

2. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 34-37)

3. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilung der Unterscheidungskraft eines Markenbestandteils

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 44, 46, 76, 79)

4. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 45, 57, 58, 68)

5. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Bestandteile einer Marke, die beschreibend sind

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 47)

6. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarken MUSEUM OF ILLUSIONS

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 48-56, 59, 60, 67, 70, 72, 80, 81, 93-97)

7. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Erhöhte Unterscheidungskraft der älteren Marke – Auswirkung

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 90-92)

Gegenstand

Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 2. Dezember 2019 (Sache R 663/2019-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Tiesios kreivės und Metamorfoza

Tenor

1.

Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 2. Dezember 2019 (Sache R 663/2019-2) wird aufgehoben.

2.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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