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Document 62020TJ0068

    Urteil des Gerichts (Zehnte Kammer) vom 10. März 2021.
    Hauz 1929 Ltd gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
    Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke HAUZ EST 1929 – Ältere Unionswortmarke HOUZZ – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001.
    Rechtssache T-68/20.

    ECLI identifier: ECLI:EU:T:2021:127

     Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 10. März 2021 –
    Hauz 1929/EUIPO – Houzz (HAUZ EST 1929)

    (Rechtssache T‑68/20)

    „Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke HAUZ EST 1929 – Ältere Unionswortmarke HOUZZ – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001“

    1. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien

    (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 16, 17, 58)

    2. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Bestimmung der maßgeblichen Verkehrskreise – Grad der Aufmerksamkeit des Publikums

    (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 18)

    3. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarken HAUZ EST 1929 und HOUZZ

    (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 24, 25, 37, 42, 47, 68-72)

    4. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien

    (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 26, 27)

    5. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke

    (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 28, 34, 40)

    6. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien – Unterscheidungskraft oder Bekanntheit der älteren Marke – Auswirkung

    (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 48, 49, 59)

    7. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Gewichtung der ähnlichen oder unterschiedlichen Bestandteile der Zeichen – Berücksichtigung der Eigenschaften der Zeichen oder der Bedingungen der Vermarktung der Waren oder Dienstleistungen

    (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 60, 61)

    Gegenstand

    Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 19. November 2019 (Sache R 885/2019-5) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Houzz und Hauz 1929

    Tenor

    1. 

    Die Klage wird abgewiesen.

    2. 

    Die Hauz 1929 Ltd trägt die Kosten.

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