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Document 62020CO0259

Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 3. Dezember 2020.
João Miguel Barata gegen Europäisches Parlament.
Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Öffentlicher Dienst – Beamte – Zertifizierungsverfahren – Beförderungsverfahren 2016 – Keine Aufnahme in die endgültige Liste der Beamten, die zur Teilnahme am Fortbildungsprogramm berechtigt sind – Art. 90 Abs. 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union – Begründungspflicht – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Gleichbehandlung – Verteidigungsrechte.
Rechtssache C-259/20 P.

ECLI identifier: ECLI:EU:C:2020:994

 Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 3. Dezember 2020 –
Barata/Parlament

(Rechtssache C-259/20 P)

„Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Öffentlicher Dienst – Beamte – Zertifizierungsverfahren – Beförderungsverfahren 2016 – Keine Aufnahme in die endgültige Liste der Beamten, die zur Teilnahme am Fortbildungsprogramm berechtigt sind – Art. 90 Abs. 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union – Begründungspflicht – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Gleichbehandlung – Verteidigungsrechte“

1. 

Rechtsmittel – Gründe – Begründung des angefochtenen Urteils, in der eine Bestimmung des Unionsrechts falsch wiedergegeben wird – Wesentlicher Fehler, der für das Berichtigungsverfahren in Frage kommt – Zurückweisung

(Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 164)

(vgl. Rn. 4 [12], 5)

2. 

Beamtenklage – Klagegrund, mit dem ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gerügt wird – Umkehr der Beweislast – Voraussetzungen

(Beamtenstatut, Art. 1d Abs. 5)

(vgl. Rn. 4 [40-42, 77], 5)

3. 

Beamtenklage – Vorherige Verwaltungsbeschwerde – Zurückweisung – Pflicht, den Betroffenen zuvor anzuhören oder ihm die Möglichkeit zur Ergänzung zu geben – Fehlen

(Beamtenstatut, Art. 90 Abs. 2)

(vgl. Rn. 4 [59], 5)

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird als teils offensichtlich unzulässig und teils offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.

2.

Herr João Miguel Barata trägt seine eigenen Kosten.

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