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Document 62019TJ0790

    Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 20. Oktober 2021.
    Novolipetsk Steel PAO gegen Europäische Kommission.
    Mögliche Maßnahmen der Union im Fall einer gleichzeitigen Anwendung von Antidumping- bzw. Antisubventionsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen – Einfuhr kaltgewalzter Flachstahlerzeugnisse und warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl – Änderung von Verordnungen zur Einführung von Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahmen gegenüber Erzeugnissen, für die eine Schutzmaßnahme gilt – Grundsatz der Nichtdiskriminierung – Offensichtlicher Beurteilungsfehler.
    Rechtssache T-790/19.

    ECLI identifier: ECLI:EU:T:2021:706

     Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 20. Oktober 2021 –
    Novolipetsk Steel/Kommission

    (Rechtssache T-790/19)

    „Mögliche Maßnahmen der Union im Fall einer gleichzeitigen Anwendung von Antidumping- bzw. Antisubventionsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen – Einfuhr kaltgewalzter Flachstahlerzeugnisse und warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl – Änderung von Verordnungen zur Einführung von Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahmen gegenüber Erzeugnissen, für die eine Schutzmaßnahme gilt – Grundsatz der Nichtdiskriminierung – Offensichtlicher Beurteilungsfehler“

    1. 

    Nichtigkeitsklage – Zulässigkeit – Abweisung einer Klage als unbegründet, ohne über die Zulässigkeit zu entscheiden – Ermessen des Unionsrichters

    (Art. 263 AEUV)

    (vgl. Rn. 30)

    2. 

    Gemeinsame Handelspolitik – Schutz gegen Dumpingpraktiken – Einführung von Antidumpingzöllen – Kombination mit tarifären Schutzmaßnahmen – Änderung der Antidumpingzölle entsprechend der Ausschöpfung der im Rahmen der Schutzmaßnahmen vorgesehenen Zollkontingente – Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz – Fehlen

    (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 21; Verordnungen 2015/477 und 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 9 Abs. 5; Verordnung 2019/1382 der Kommission)

    (vgl. Rn. 46-54)

    3. 

    Gemeinsame Handelspolitik – Schutz gegen Dumpingpraktiken – Einführung von Antidumpingzöllen – Kombination mit tarifären Schutzmaßnahmen – Kombination, die im Hinblick auf die Handelsschutzpolitik der Union unvorhergesehen zu stärkeren Auswirkungen führt – Gerichtliche Nachprüfung – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Beweislast

    (Verordnung 2015/477 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 1 Abs. 1; Verordnung 2019/1382 der Kommission)

    (vgl. Rn. 68-78, 86)

    Gegenstand

    Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1382 der Kommission vom 2. September 2019 zur Änderung bestimmter Verordnungen zur Einführung von Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahmen gegenüber bestimmten Stahlerzeugnissen, für die Schutzmaßnahmen gelten (ABl. 2019, L 227, S. 1), soweit diese die Klägerin betrifft

    Tenor

    1. 

    Die Klage wird abgewiesen.

    2. 

    Die Novolipetsk Steel PAO trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.

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