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Document 62019TJ0044
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 5. Februar 2020.
Globalia Corporación Empresarial, SA gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke TC Touring Club – Ältere Unionswortmarke TOURING CLUB ITALIANO – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 – Ernsthafte Benutzung der älteren Marke – Art. 47 Abs. 2 der Verordnung 2017/1001 – Zusätzliche Beweismittel, die erstmals vor der Beschwerdekammer vorgelegt werden – Art. 95 Abs. 2 der Verordnung 2017/1001 – Anschlussklage.
Rechtssache T-44/19.
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 5. Februar 2020.
Globalia Corporación Empresarial, SA gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke TC Touring Club – Ältere Unionswortmarke TOURING CLUB ITALIANO – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 – Ernsthafte Benutzung der älteren Marke – Art. 47 Abs. 2 der Verordnung 2017/1001 – Zusätzliche Beweismittel, die erstmals vor der Beschwerdekammer vorgelegt werden – Art. 95 Abs. 2 der Verordnung 2017/1001 – Anschlussklage.
Rechtssache T-44/19.
Court reports – general
ECLI identifier: ECLI:EU:T:2020:31
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 5. Februar 2020 – Globalia Corporación Empresarial/EUIPO – Touring Club Italiano (TC Touring Club)
(Rechtssache T-44/19)
„Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke TC Touring Club – Ältere Unionswortmarke TOURING CLUB ITALIANO – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 – Ernsthafte Benutzung der älteren Marke – Art. 47 Abs. 2 der Verordnung 2017/1001 – Zusätzliche Beweismittel, die erstmals vor der Beschwerdekammer vorgelegt werden – Art. 95 Abs. 2 der Verordnung 2017/1001 – Anschlussklage“
1. |
Unionsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Unionsrichter – Befugnisse des Gerichts – Überprüfung der Tatsachen im Licht erstmals vor ihm vorgelegter Beweise – Ausschluss (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 188; Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 72) (vgl. Rn. 21) |
2. |
Unionsmarke – Beschwerdeverfahren – Zur Erhebung der Beschwerde und zur Teilnahme am Verfahren befugte Personen – Personen, die durch eine Entscheidung beschwert sind – Entscheidung, mit der einem auf die Gefahr der Verwechslung mit einer älteren Marke gestützten Widerspruch gegen die Eintragung einer Marke stattgegeben wird, ohne der älteren Marke eine erhöhte Kennzeichnungskraft zuzuerkennen – Fehlendes Rechtsschutzinteresse – Unzulässigkeit (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 72 Abs. 4) (vgl. Rn. 27-31) |
3. |
Unionsmarke – Beschwerdeverfahren – Beschwerde gegen eine Entscheidung der Widerspruchsabteilung des Amtes – Prüfung durch die Beschwerdekammer – Umfang – Tatsachen und Beweismittel zur Stützung des Widerspruchs, die nicht fristgerecht beigebracht worden sind – Berücksichtigung – Ermessen der Beschwerdekammer – Zusätzliche oder ergänzende Beweise (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 95 Abs. 2; Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission, Art. 1, Regel 50 Abs. 1 Abs. 3) (vgl. Rn. 37-41) |
4. |
Unionsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Ernsthafte Benutzung – Begriff – Auslegung unter Berücksichtigung des Normzwecks von Art. 47 Abs. 2 und 3 der Verordnung 2017/1001 (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, 24. Erwägungsgrund, Art. 47 Abs. 2 und 3; Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission, Art. 1, Regel 22 Abs. 3) (vgl. Rn. 51) |
5. |
Unionsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Ernsthafte Benutzung – Begriff – Beurteilungskriterien – Erfordernis konkreter und objektiver Beweise (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 18 Abs. 1, 2d Buchst. a und 47 Abs. 2 und 3) (vgl. Rn. 52-57) |
6. |
Unionsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Ernsthafte Benutzung – Begriff – Beurteilungskriterien – Unternehmensbezeichnung, Handelsname oder Ladenschild (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 18 Abs. 1, 2d Buchst. a und 47 Abs. 2 und 3) (vgl. Rn. 63, 64) |
7. |
Unionsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Gleichzeitige Benutzung mehrerer Zeichen (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 18 Abs. 1 und 47 Abs. 2 und 3) (vgl. Rn. 72) |
8. |
Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 78, 79, 81, 116) |
9. |
Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Aus einer Unionsmarke bestehende ältere Marke – Zurückweisung der Anmeldung bereits bei einem relativen Eintragungshindernis, das nur für einen Teil der Union vorliegt (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 84) |
10. |
Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 90, 91) |
11. |
Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 94, 95) |
12. |
Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke TC Touring Club und Wortmarke TOURING CLUB ITALIANO (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 117-122) |
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 9. November 2018 (Sache R 448/2018-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen dem Touring Club Italiano und Globalia Corporación Empresarial
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Anschlussklage wird als unzulässig abgewiesen. |
3. |
Bezüglich der Hauptklage trägt die Globalia Corporación Empresarial, SA die Kosten, einschließlich der Kosten, die dem Touring Club Italiano im Verfahren vor der Beschwerdekammer entstanden sind. |
4. |
Bezüglich der Anschlussklage trägt der Touring Club Italiano seine eigenen Kosten sowie die Kosten, die Globalia Corporación Empresarial und dem EUIPO entstanden sind. |