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Document 62019CO0587
Beschluss des Gerichtshofs (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) vom 7. Oktober 2019.
L'Oréal gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
Rechtsmittel – Unionsmarke – Zulassung von Rechtsmitteln – Art. 170b der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antrag, in dem die Bedeutung einer Frage für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts nicht nachgewiesen wird – Nichtzulassung des Rechtsmittels.
Rechtssache C-587/19 P.
Beschluss des Gerichtshofs (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) vom 7. Oktober 2019.
L'Oréal gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
Rechtsmittel – Unionsmarke – Zulassung von Rechtsmitteln – Art. 170b der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antrag, in dem die Bedeutung einer Frage für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts nicht nachgewiesen wird – Nichtzulassung des Rechtsmittels.
Rechtssache C-587/19 P.
ECLI identifier: ECLI:EU:C:2019:844
Beschluss des Gerichtshofs (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) vom 7. Oktober 2019 – L’Oréal/EUIPO
(Rechtssache C‑587/19 P)
„Rechtsmittel – Unionsmarke – Zulassung von Rechtsmitteln – Art. 170b der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antrag, in dem die Bedeutung einer Frage für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts nicht nachgewiesen wird – Nichtzulassung des Rechtsmittels“
1. |
Rechtsmittel – Regelung der vorherigen Zulassung – Für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Frage – Unzureichende oder widersprüchliche Begründung – Antrag, in dem die Bedeutung der Frage nicht nachgewiesen wird – Nichtzulassung (Satzung des Gerichtshofs, Art. 58a; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 170b) (vgl. Rn. 10-12) |
2. |
Rechtsmittel – Regelung der vorherigen Zulassung – Für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Frage – Antrag, in dem die Bedeutung der Frage nicht nachgewiesen wird – Nichtzulassung (Satzung des Gerichtshofs, Art. 58a; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 170b) (vgl. Rn. 13, 14, 18) |
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird nicht zugelassen. |
2. |
L’Oréal trägt ihre eigenen Kosten. |