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Document 62019CO0162
Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 5. September 2019.
Iceland Foods Ltd gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Absolute Eintragungshindernisse – Entscheidung der Beschwerdekammer, das Verfahren auszusetzen und die Sache zur Prüfung der absoluten Eintragungshindernisse an den Prüfer zurückzuverweisen – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.
Rechtssache C-162/19 P.
Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 5. September 2019.
Iceland Foods Ltd gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Absolute Eintragungshindernisse – Entscheidung der Beschwerdekammer, das Verfahren auszusetzen und die Sache zur Prüfung der absoluten Eintragungshindernisse an den Prüfer zurückzuverweisen – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.
Rechtssache C-162/19 P.
Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 5. September 2019 –
Iceland Foods/EUIPO
(Rechtssache C‑162/19 P)
„Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Absolute Eintragungshindernisse – Entscheidung der Beschwerdekammer, das Verfahren auszusetzen und die Sache zur Prüfung der absoluten Eintragungshindernisse an den Prüfer zurückzuverweisen – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel“
1. |
Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff – Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen – Entscheidung der Beschwerdekammer, das Verfahren auszusetzen und die Sache zur Prüfung der absoluten Eintragungshindernisse an den Prüfer zurückzuverweisen – Ausschluss (Art. 263 Abs. 4 AEUV) (vgl. Rn. 5, 6) |
2. |
Rechtsmittel – Gründe – Fehlende konkrete Beanstandung eines Punktes der Argumentation des Gerichts – Unzulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 168 Abs. 1 Buchst. d und Art. 169 Abs. 2) (vgl. Rn. 5, 6) |
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen. |
2. |
Die Iceland Foods Ltd trägt ihre eigenen Kosten. |