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Document 62018TJ0684

Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 16. Oktober 2019.
ZV gegen Europäische Kommission.
Öffentlicher Dienst – Beamte – Einstellung – Stellenausschreibung – Stellvertretender Mediator der Kommission – Verfahren – Beurteilung der Verdienste.
Rechtssache T-684/18.

ECLI identifier: ECLI:EU:T:2019:748

 Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 16. Oktober 2019 – ZV/Kommission

(Rechtssache T‑684/18)

„Öffentlicher Dienst – Beamte – Einstellung – Stellenausschreibung – Stellvertretender Mediator der Kommission – Verfahren – Beurteilung der Verdienste“

1. 

Beamtenklage – Vorherige Verwaltungsbeschwerde – Übereinstimmung von Beschwerde und Klage – Identität von Gegenstand und Grundlage – Klagegründe und Argumente, die nicht in der Beschwerde enthalten sind, sich aber eng an diese anlehnen – Zulässigkeit

(Beamtenstatut, Art. 90 und 91)

(vgl. Rn. 20)

2. 

Beamtenklage – Vorherige Verwaltungsbeschwerde – Gegenstand – Übereinstimmung von Beschwerde und Klage – Möglichkeit, sich in jedem Verfahrensstadium auf einen Verstoß gegen wesentliche Formvorschriften zu berufen – Zulässigkeit – Interessenkonflikt, der keinen Verstoß gegen wesentliche Formvorschriften darstellt

(vgl. Rn. 25)

3. 

Beamtenklage – Gründe – Ermessensmissbrauch – Interessenkonflikt – Dem Wesen nach subjektive Rechtswidrigkeit, die eine gerichtliche Prüfung von Amts wegen ausschließt – Unzulässigkeit – Subjektivität der Kriterien, die in einer Stellenausschreibung festgelegt sind – Zulässigkeit

(Art. 270 AEUV)

(vgl. Rn. 29-31)

4. 

Beamtenklage – Einrede der Rechtswidrigkeit – Erfordernis eines engen Zusammenhangs zwischen der angefochtenen Handlung und der früheren Handlung, die rechtswidrig sein soll – Anfechtung der Rechtmäßigkeit einer Stellenausschreibung im Rahmen einer gegen die Ablehnung einer Bewerbung gerichteten Klage, die auf die der Ablehnung zugrunde liegenden Bestimmungen, beschränkt ist

(Art. 277 AEUV; Beamtenstatut, Art. 91)

(vgl. Rn. 34)

5. 

Beamtenklage – Gründe – Ermessensmissbrauch – Begriff

(vgl. Rn. 35)

6. 

Beamte – Stellenausschreibung – Bestimmung der Mindestqualifikation für die zu besetzende Stelle – Ermessen der Anstellungsbehörde – Umfang

(Beamtenstatut, Art. 29)

(vgl. Rn. 38)

7. 

Beamte – Freie Planstelle – Stelle des Stellvertretenden Mediators der Kommission – Abwägung der Verdienste der Bewerber – Beteiligung eines Auswahlausschusses – Zulässigkeit

(vgl. Rn. 59)

8. 

Beamte – Beschwerende Verfügung – Ablehnung einer Bewerbung – Begründungspflicht – Tragweite – Wahrung der Geheimhaltung der Arbeiten des Auswahlausschusses

(Beamtenstatut, Art. 25 Abs. 2 und Art. 90 Abs. 2)

(vgl. Rn. 72-74)

9. 

Beamte – Freie Planstelle – Abwägung der Verdienste der Bewerber – Ermessen der Verwaltung – Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen

(Beamtenstatut, Art. 29 Abs. 1 Buchst. a)

(vgl. Rn. 82, 83)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 8. Februar 2018 über die Ernennung von A zum stellvertretenden Mediator der Kommission und der Mitteilung vom 12. Februar 2018, mit der die Kommission die Klägerin über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert hat

Tenor

1. 

Die Klage wird abgewiesen.

2. 

ZV trägt neben ihren eigenen Kosten die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten.

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