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Document 62018TJ0507

    Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 24. September 2019.
    Französische Republik gegen Europäische Kommission.
    EGFL und ELER – Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Von Frankreich im Rahmen des Programms zur Lösung der spezifisch auf Abgelegenheit und Insellage zurückzuführenden Probleme (POSEI) getätigte Ausgaben – Unstimmigkeiten bei der Erfassung bestimmter Partien Bananen (Haushaltsjahre 2013 bis 2016) – Pauschale finanzielle Berichtigung.
    Rechtssache T-507/18.

    Court reports – general – 'Information on unpublished decisions' section

    ECLI identifier: ECLI:EU:T:2019:682

     Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 24. September 2019 – Frankreich/Kommission

    (Rechtssache T‑507/18)

    „EGFL und ELER – Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Von Frankreich im Rahmen des Programms zur Lösung der spezifisch auf Abgelegenheit und Insellage zurückzuführenden Probleme (POSEI) getätigte Ausgaben – Unstimmigkeiten bei der Erfassung bestimmter Partien Bananen (Haushaltsjahre 2013 bis 2016) – Pauschale finanzielle Berichtigung“

    1. 

    Landwirtschaft – Finanzierung durch den EGFL und den ELER – Rechnungsabschluss – Ablehnung der Übernahme von Ausgaben, die durch Unregelmäßigkeiten bei der Anwendung der Unionsregelung veranlasst worden sind – Beanstandung durch den betroffenen Mitgliedstaat – Beweislast – Verteilung zwischen der Kommission und dem Mitgliedstaat

    (Verordnungen Nrn. 228/2013 und 1308/2013 des Parlaments und des Rates; Verordnung Nr. 1333/2011 der Kommission)

    (vgl. Rn. 37, 38, 71)

    2. 

    Landwirtschaft – Finanzierung durch den EGFL und den ELER – Grundsätze – Verpflichtungen der Mitgliedstaaten – Erlass von Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen – Feststellung von Mängeln in dem von einem Mitgliedstaat eingeführten Kontrollsystem im Rahmen eines Programms zur Lösung der spezifisch auf Abgelegenheit und Insellage zurückzuführenden Probleme – Umfang der Verpflichtung

    (Verordnungen Nrn. 228/2013 und 1308/2013 des Parlaments und des Rates; Verordnungen Nrn. 1333/2011 und 180/2014 der Kommission)

    (vgl. Rn. 63, 69, 70, 72, 74)

    Gegenstand

    Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/873 der Kommission vom 13. Juni 2018 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (ABl. 2018, L 152, S. 29), soweit er zulasten der Französischen Republik eine finanzielle Berichtigung von 5%, insgesamt also 1945435,39 Euro, vornimmt, was die Maßnahmen „Andere Direktbeihilfen – POSEI“ betrifft, und zwar mit der Begründung, dass „Unstimmigkeiten bei der Erfassung bestimmter Partien Bananen“ für die Haushaltsjahre 2013 bis 2016 bestünden

    Tenor

    1. 

    Die Klage wird abgewiesen.

    2. 

    Die Französische Republik trägt die Kosten.

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