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Document 62018TJ0312

Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 23. Mai 2019.
Dentsply De Trey GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke AQUAPRINT – Ältere nationale Wortmarken AQUACEM und ältere nicht eingetragene nationale Marken AQUACEM und AQUASIL – Relative Eintragungshindernisse – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 – Benutzung eines Zeichens von mehr als lediglich örtlicher Bedeutung im geschäftlichen Verkehr – Art. 8 Abs. 4 der Verordnung 2017/1001 – Klage wegen Kennzeichenverletzung (action for passing off) – Keine irreführende Präsentationsweise.
Rechtssache T-312/18.

Court reports – general – 'Information on unpublished decisions' section

Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 23. Mai 2019 – Dentsply De Trey/EUIPO – IDS (AQUAPRINT)

(Rechtssache T‑312/18)

„Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke AQUAPRINT – Ältere nationale Wortmarken AQUACEM und ältere nicht eingetragene nationale Marken AQUACEM und AQUASIL – Relative Eintragungshindernisse – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 – Benutzung eines Zeichens von mehr als lediglich örtlicher Bedeutung im geschäftlichen Verkehr – Art. 8 Abs. 4 der Verordnung 2017/1001 – Klage wegen Kennzeichenverletzung (action for passing off) – Keine irreführende Präsentationsweise“

1. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 22, 84, 88)

2. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 26-28)

3. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilung der Unterscheidungskraft eines Markenbestandteils

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 37)

4. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarke AQUAPRINT – Wortmarken AQUACEM

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 89-95)

5. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Zeichens – Voraussetzungen – Auslegung im Licht des Unionsrechts – Beurteilung nach den Kriterien des für das angeführte Zeichen geltenden nationalen Rechts

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 4 und 95 Abs. 1)

(vgl. Rn. 98-100)

6. 

Nationales Recht – Verweisung auf nationales Recht – Recht des Vereinigten Königreichs – Regelung über die Klage wegen Kennzeichenverletzung (action for passing off)

(vgl. Rn. 102)

7. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Zeichens – Wortmarke AQUAPRINT – Nicht eingetragene Marken AQUACEM und AQUASIL

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 4)

(vgl. Rn. 108-113)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 26. Februar 2018 (Sache R 1438/2017-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Dentsply De Trey und IDS

Tenor

1. 

Die Klage wird abgewiesen.

2. 

Die Dentsply De Trey GmbH trägt die Kosten.

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