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Document 62018TJ0217

Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 10. September 2019.
DK gegen Europäischer Auswärtiger Dienst.
Öffentlicher Dienst – Disziplinarverfahren – Strafrechtliche Verurteilung – Sanktion der Einbehaltung eines Teilbetrags des Ruhegehalts – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Verhältnismäßigkeit – Begründungspflicht – Mildernde Umstände – Haftung.
Rechtssache T-217/18.

Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 10. September 2019 – DK/SEAE

(Rechtssache T-217/18)

„Öffentlicher Dienst – Disziplinarverfahren – Strafrechtliche Verurteilung – Sanktion der Einbehaltung eines Teilbetrags des Ruhegehalts – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Verhältnismäßigkeit – Begründungspflicht – Mildernde Umstände – Haftung“

1. 

Beamte – Disziplinarordnung – Strafe – Ermessen der Anstellungsbehörde – Berücksichtigung erschwerender oder mildernder Umstände – Pflicht, den bereits auf nationaler Ebene erfolgten Ersatz des der Union entstandenen Schadens zu berücksichtigen – Fehlen – Ermessensmissbrauch – Fehlen

(Beamtenstatut, Anhang IX, Art. 10)

(vgl. Rn. 38-42, 44, 51, 52, 59, 61)

2. 

Beamte – Disziplinarordnung – Strafe – Ermessen der Anstellungsbehörde – Pflicht, der Stellungnahme des Disziplinarrates zu folgen – Fehlen

(Beamtenstatut, Anhang IX, Art. 6 und 8)

(vgl. Rn. 68-72)

3. 

Beamte – Disziplinarordnung – Strafe – Ermessen der Anstellungsbehörde – Gerichtliche Überprüfung – Grenzen

(Beamtenstatut, Anhang IX, Art. 9 Abs. 2)

(vgl. Rn. 75-77)

4. 

Beamte – Disziplinarordnung – Strafe – Ermessen der Anstellungsbehörde – Disziplinarverfahren bei gleichzeitiger Strafverfolgung – Verpflichtung der Verwaltung, die Rechtsstellung des Beamten erst nach Erlass der rechtskräftigen Entscheidung des Strafgerichts endgültig zu regeln – Pflicht der Verwaltung, innerhalb einer angemessenen Frist tätig zu werden

(Beamtenstatut, Anhang IX, Art. 25)

(vgl. Rn. 85-88, 90, 91, 95)

5. 

Beamte – Disziplinarordnung – Strafe – Ermessen der Anstellungsbehörde – Ruhegehaltskürzung – Berechnungsgrundlage für den Abzug vom Ruhegehalt – Einbeziehung der Familienzulagen – Voraussetzungen – Garantiertes Mindesteinkommen

(Beamtenstatut, Anhang VIII, Art. 6, 42 und 43, Anhang IX, Art. 9 Abs. 2)

(vgl. Rn. 118, 119, 123, 124)

6. 

Beamte – Beschwerende Verfügung – Disziplinarstrafe – Begründungspflicht – Umfang

(Art. 296 AEUV; Beamtenstatut, Art. 25 und Anhang IX, Art. 22)

(vgl. Rn. 145-149, 158)

7. 

Beamtenklage – Schadensersatzantrag, der mit einem Aufhebungsantrag in Zusammenhang steht – Zurückweisung des Aufhebungsantrags mit der Folge der Zurückweisung des Schadensersatzantrags

(Beamtenstatut, Art. 91)

(vgl. Rn. 184-186)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV zum einen auf Aufhebung der Entscheidung des EAD vom 23. Mai 2017, gegen den Kläger eine Disziplinarstrafe zu verhängen, und zum anderen auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger wegen der Beeinträchtigung seiner Verteidigungsrechte durch den EAD im Rahmen des gegen ihn vor den belgischen Gerichten eingeleiteten Strafverfahrens entstanden sein soll

Tenor

1. 

Die Klage wird abgewiesen.

2. 

DK trägt die Kosten.

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