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Document 62018CJ0170

    Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 15. Mai 2019.
    CJ gegen Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC).
    Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Vertragsbediensteter – Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten – Befristeter Vertrag – Kündigung des Vertrags – Durchführung eines Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union – Rechtskraft eines Nichtigkeitsurteils – Grenzen.
    Rechtssache C-170/18 P.

    Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 15. Mai 2019 – CJ/ECDC

    (Rechtssache C‑170/18 P) ( 1 )

    „Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Vertragsbediensteter – Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten – Befristeter Vertrag – Kündigung des Vertrags – Durchführung eines Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union – Rechtskraft eines Nichtigkeitsurteils – Grenzen“

    1. 

    Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung – Unzulässigkeit – Überprüfung der Tatsachen- und Beweiswürdigung durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung

    (Art. 256 Abs. 1 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1)

    (vgl. Rn. 23, 39, 41 und 67)

    2. 

    Gerichtliches Verfahren – Rechtskraft – Umfang – Grenzen

    (vgl. Rn. 49-55)

    3. 

    Rechtsmittel – Gründe – Vorbringen gegen eine Erwägung im Urteil, die kein tragender Bestandteil der Entscheidung ist – Ins Leere gehender Rechtsmittelgrund

    (Art. 256 Abs. 1 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 56 Abs. 1)

    (vgl. Rn. 56)

    Tenor

    1. 

    Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

    2. 

    CJ trägt die Kosten.


    ( 1 ) ABl. C 301 vom 27.8.2018.

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