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Document 62017TJ0221

    Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 24. April 2018.
    Mémora Servicios Funerarios SLU gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
    Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke MEMORAME – Ältere Unionsbildmarke mémora und ältere nationale Wortmarken MÉMORA – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001).
    Rechtssache T-221/17.

    Court reports – general – 'Information on unpublished decisions' section

    Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 24. April 2018 – Mémora Servicios Funerarios/EUIPO – Chatenoud (MEMORAME)

    (Rechtssache T‑221/17)

    „Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke MEMORAME – Ältere Unionsbildmarke mémora und ältere nationale Wortmarken MÉMORA – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001)“

    1. 

    Unionsmarke–Definition und Erwerb der Unionsmarke–Relative Eintragungshindernisse–Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke–Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke–Beurteilungskriterien

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 23, 24)

    2. 

    Unionsmarke–Definition und Erwerb der Unionsmarke–Relative Eintragungshindernisse–Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke–Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen–Beurteilungskriterien

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 26)

    3. 

    Unionsmarke–Definition und Erwerb der Unionsmarke–Relative Eintragungshindernisse–Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke–Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen–Einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 31, 34, 35)

    4. 

    Unionsmarke–Definition und Erwerb der Unionsmarke–Relative Eintragungshindernisse–Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke–Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke–Wortmarke MEMORAME–Bildmarke mémora und Wortmarken MÉMORA

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 41-49)

    Gegenstand

    Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 10. Februar 2017 (Sache R 1308/2016-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Mémora Servicios Funerarios und Herrn Chatenoud

    Tenor

    1. 

    Die Klage wird abgewiesen.

    2. 

    Die Mémora Servicios Funerarios SLU trägt die Kosten.

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