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Document 62017CJ0505

Urteil des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 28. Februar 2019.
Groupe Léa Nature gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Rechtsmittel – Unionsmarke – Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 – Bildmarke mit den Wortbestandteilen ‚SO'BiO ētic‘ – Als Gemeinschafts- und nationale Marken eingetragene Wort- und Bildzeichen mit dem Wortbestandteil ‚SO… ?‘ – Widerspruch der Inhaberin – Zurückweisung der Anmeldung.
Rechtssache C-505/17 P.

Court reports – general – 'Information on unpublished decisions' section

Urteil des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 28. Februar 2019 –
Groupe Léa Nature/EUIPO

(Rechtssache C-505/17 P) ( 1 )

„Rechtsmittel – Unionsmarke – Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 – Bildmarke mit den Wortbestandteilen ‚SO'BiO ētic‘ – Als Gemeinschafts- und nationale Marken eingetragene Wort- und Bildzeichen mit dem Wortbestandteil ‚SO… ?‘ – Widerspruch der Inhaberin – Zurückweisung der Anmeldung“

1. 

Rechtsmittel – Gründe – Grund, der erstmals im Rahmen eines Rechtsmittels geltend gemacht wird – Unzulässigkeit

(Art. 256 Abs 1 Unterabs. 2 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1)

(vgl. Rn. 31)

2. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 36-38)

3. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke SO’BiO ētic und Bild- und Wortmarken SO...?

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 39-43, 48, 51, 52)

4. 

Rechtsmittel – Gründe – Unzureichende Begründung – Rückgriff des Gerichts auf eine implizite Begründung – Zulässigkeit – Voraussetzungen

(Art. 256 Abs. 1 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 36 und 53 Abs. 1)

(vgl. Rn. 54, 55)

5. 

Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung – Unzulässigkeit – Überprüfung der Tatsachen- und Beweiswürdigung durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung

(Art. 256 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1)

(vgl. Rn. 62)

6. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Erforderlicher Grad der Ähnlichkeit

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5)

(vgl. Rn. 79)

7. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen – Zusammenhang zwischen den Marken – Beurteilungskriterien

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5)

(vgl. Rn. 83)

Tenor

1. 

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. 

Die Groupe Léa Nature SA trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Debonair Trading Internacional Lda und des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).


( 1 ) ABl. C 437 vom 18.12.2017.

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