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Document 62017CJ0302

    Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 12. April 2018.
    PPC Power a.s. gegen Finančné riaditeľstvo Slovenskej republiky und Daňový úrad pre vybrané daňové subjekty.
    Vorlage zur Vorabentscheidung – Umwelt – Richtlinie 2003/87/EG – System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten – Ziele – Kostenlose Zuteilung von Zertifikaten – Nationale Regelung, mit der übertragene und nicht verwendete Zertifikate besteuert werden.
    Rechtssache C-302/17.

    Rechtssache C‑302/17

    PPC Power a. s.

    gegen

    Finančné riaditeľstvo Slovenskej republiky

    und

    Daňový úrad pre vybrané daňové subjekty

    (Vorabentscheidungsersuchen des Krajský súd v Bratislave)

    „Vorlage zur Vorabentscheidung – Umwelt – Richtlinie 2003/87/EG – System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten – Ziele – Kostenlose Zuteilung von Zertifikaten – Nationale Regelung, mit der übertragene und nicht verwendete Zertifikate besteuert werden“

    Leitsätze – Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 12. April 2018

    Umwelt – Luftverschmutzung – Richtlinie 2003/87 – System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten – Methode der Zuteilung von Zertifikaten – Kostenlose Zuteilung von Zertifikaten – Grundsatz – Tragweite – Nationale Regelung, die verkaufte und nicht verwendete Zertifikate mit 80 % ihres Werts besteuert – Unzulässigkeit

    (Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates, Erwägungsgründe 5 und 20 sowie Art. 1 und 10)

    Die Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, die kostenlos zugeteilte Treibhausgasemissionszertifikate, die von den dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten unterliegenden Unternehmen verkauft oder nicht verwendet wurden, mit 80 % ihres Werts besteuert.

    Indem diese Steuer somit den wirtschaftlichen Wert der Emissionszertifikate fast zur Gänze beseitigt, führt sie dazu, die Anreizmechanismen, auf denen das System für den Handel mit Emissionszertifikaten beruht, zunichtezumachen, und folglich dazu, die Anreize zu beseitigen, mit denen die Verringerung der Treibhausgasemissionen gefördert werden sollte. Da den Unternehmen auf diese Weise 80 % des wirtschaftlichen Werts der Emissionszertifikate abhandenkommen, verlieren sie beinahe jeden Anreiz, in Maßnahmen zur Verringerung ihrer Emissionen zu investieren, die es ihnen ermöglichen, aus dem Verkauf ihrer nicht verwendeten Zertifikate einen Gewinn zu erzielen.

    Somit ist festzustellen, dass diese Besteuerung die Wirkung hat, den in Art. 10 der Richtlinie 2003/87 vorgesehenen Grundsatz der kostenlosen Zuteilung der Treibhausgasemissionszertifikate zu neutralisieren und die Ziele dieser Richtlinie zu beeinträchtigen.

    (vgl. Rn. 27-29 und Tenor)

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