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Document 62017CJ0173
Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 13. September 2018.
ANKO AE Antiprosopeion, Emporiou kai Viomichanias gegen Europäische Kommission.
Rechtsmittel – Schiedsklauseln – Im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2002 bis 2006) geschlossenes Abkommen Doc@Hand – Zuschussfähige Kosten – Beschluss der Europäischen Kommission – Pflicht zur Rückerstattung ausgezahlter Beträge – Widerklage.
Rechtssache C-173/17 P.
Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 13. September 2018.
ANKO AE Antiprosopeion, Emporiou kai Viomichanias gegen Europäische Kommission.
Rechtsmittel – Schiedsklauseln – Im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2002 bis 2006) geschlossenes Abkommen Doc@Hand – Zuschussfähige Kosten – Beschluss der Europäischen Kommission – Pflicht zur Rückerstattung ausgezahlter Beträge – Widerklage.
Rechtssache C-173/17 P.
Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 13. September 2018 – ANKO/Kommission
(Rechtssache C‑173/17 P) ( 1 )
„Rechtsmittel – Schiedsklauseln – Im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2002 bis 2006) geschlossenes Abkommen Doc@Hand – Zuschussfähige Kosten – Beschluss der Europäischen Kommission – Pflicht zur Rückerstattung ausgezahlter Beträge – Widerklage“
1. |
Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachenwürdigung – Unzulässigkeit – Überprüfung der Tatsachenwürdigung des Gerichts durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung – Rechtsmittelgrund, mit dem eine Verfälschung der Tatsachen gerügt wird – Notwendigkeit, genau anzugeben, welche Tatsachen verfälscht worden sein sollen, und die Beurteilungsfehler darzulegen, die diese Verfälschung veranlasst haben (Art. 256 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (vgl. Rn. 23, 24, 32) |
2. |
Rechtsmittel – Gründe – Unzureichende Begründung – Rückgriff des Gerichts auf eine implizite Begründung – Zulässigkeit – Voraussetzungen (Satzung des Gerichtshofs, Art. 36 und 53 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 117) (vgl. Rn. 33) |
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
2. |
Die ANKO AE Antiprosopeion, Emporiou kai Viomichanias trägt die Kosten. |