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Document 62016TO0181

    Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 26. Juni 2017.
    L'Oréal gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
    Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke MASTER PRECISE – Ältere nationale Bildmarke MASTERS COLORS PARIS – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt – Art. 126 der Verfahrensordnung.
    Rechtssache T-181/16.

    Court reports – general – 'Information on unpublished decisions' section

    Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 26. Juni 2017 –
    L’Oréal/EUIPO – Guinot (MASTER PRECISE)

    (Rechtssache T-181/16)

    „Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke MASTER PRECISE – Ältere nationale Bildmarke MASTERS COLORS PARIS – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt – Art. 126 der Verfahrensordnung“

    1. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 18, 19)

    2. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarke MASTER PRECISE und Bildmarke MASTERS COLORS PARIS

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 20, 29, 36, 39, 40, 43, 52, 53)

    3. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 22, 27, 49)

    4. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Gewichtung der ähnlichen oder unterschiedlichen Bestandteile der Zeichen – Berücksichtigung der Eigenschaften der Zeichen oder der Bedingungen der Vermarktung der Waren oder Dienstleistungen – Kosmetikbranche

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 46, 47)

    Gegenstand

    Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 23. Februar 2016 (Sache R 2911/2014‑5) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Guinot und L’Oréal

    Tenor

    1. 

    Die Klage wird abgewiesen.

    2. 

    L’Oréal trägt die Kosten.

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