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Document 62016TJ0624
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 7. März 2018.
Bruno Gollnisch gegen Europäisches Parlament.
Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments – Zulage für parlamentarische Assistenz – Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge – Zuständigkeit des Generalsekretärs – Electa una via – Verteidigungsrechte – Beweislast – Begründungspflicht – Berechtigtes Vertrauen – Politische Rechte – Gleichbehandlung – Ermessensmissbrauch – Unabhängigkeit der Abgeordneten – Tatsachenirrtum – Verhältnismäßigkeit.
Rechtssache T-624/16.
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 7. März 2018.
Bruno Gollnisch gegen Europäisches Parlament.
Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments – Zulage für parlamentarische Assistenz – Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge – Zuständigkeit des Generalsekretärs – Electa una via – Verteidigungsrechte – Beweislast – Begründungspflicht – Berechtigtes Vertrauen – Politische Rechte – Gleichbehandlung – Ermessensmissbrauch – Unabhängigkeit der Abgeordneten – Tatsachenirrtum – Verhältnismäßigkeit.
Rechtssache T-624/16.
Court reports – general
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 7. März 2018 – Gollnisch/Parlament
(Rechtssache T‑624/16)
„Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments – Zulage für parlamentarische Assistenz – Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge – Zuständigkeit des Generalsekretärs – Electa una via – Verteidigungsrechte – Beweislast – Begründungspflicht – Berechtigtes Vertrauen – Politische Rechte – Gleichbehandlung – Ermessensmissbrauch – Unabhängigkeit der Abgeordneten – Tatsachenirrtum – Verhältnismäßigkeit“
1. |
Europäisches Parlament–Mitglieder–Unabhängigkeit–Ausmaß (Art. 2 EUV sowie Art. 10 Abs. 1 und 2 EUV) (vgl. Rn. 44, 45) |
2. |
Europäisches Parlament–Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder–Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge–Beschluss des Generalsekretärs des Parlaments–Beeinträchtigung der Unabhängigkeit des betroffenen Abgeordneten–Fehlen (Beschluss des Präsidiums des Parlaments mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, Art. 68) (vgl. Rn. 49-52, 54) |
3. |
Einrede der Rechtswidrigkeit–Gegenstand–Unbestimmtheit–Unzulässigkeit (Art. 277 AEUV) (vgl. Rn. 61) |
4. |
Europäisches Parlament–Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder–Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge–Beschluss des Generalsekretärs des Parlaments–Verstoß gegen die Grundsätze electa una via und ne bis in idem–Fehlen (Beschluss des Präsidiums des Parlaments mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, Art. 68) (vgl. Rn. 65-67, 70, 71) |
5. |
Europäisches Parlament–Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder–Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge–Verwaltungsrechtliche Natur des Verfahrens–Unanwendbarkeit des Grundsatzes der Unschuldsvermutung (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 48 Abs. 1; Beschluss des Präsidiums des Parlaments mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, Art. 68) (vgl. Rn. 78) |
6. |
Europäisches Parlament–Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder–Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge–Pflicht zur Anhörung des betroffenen Abgeordneten vor Erlass einer Entscheidung–Fehlen–Pflicht zur Anhörung von Personen, die am Rückforderungsverfahren unbeteiligt sind–Fehlen (Beschluss des Präsidiums des Parlaments mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, Art. 68 Abs. 2) (vgl. Rn. 89-95, 100) |
7. |
Europäisches Parlament–Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder–Zulage für parlamentarische Assistenz–Kontrolle der Verwendung von Kosten für parlamentarische Assistenz–Beweislast (Beschluss des Präsidiums des Parlaments mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, Art. 33 Abs. 1) (vgl. Rn. 108, 109) |
8. |
Handlungen der Organe–Begründung–Pflicht–Umfang–Beurteilung der Begründungspflicht anhand der Umstände des Einzelfalls (Art. 296 Abs. 2 AEUV) (vgl. Rn. 118) |
9. |
Recht der Europäischen Union–Grundsätze–Vertrauensschutz–Rechtssicherheit–Grenzen (vgl. Rn. 129, 130) |
10. |
Europäisches Parlament–Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder–Zulage für parlamentarische Assistenz–Fehlen von Belegen für eine ordnungsgemäße Verwendung–Rückerstattungspflicht–Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung der genannten Zulage bei Antragstellung–Keine Auswirkung (Beschluss des Präsidiums des Parlaments mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, Art. 33) (vgl. Rn. 133) |
11. |
Recht der Europäischen Union–Grundsätze–Gleichbehandlung–Begriff (vgl. Rn. 150) |
12. |
Recht der Europäischen Union–Grundsätze–Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung–Sorgfaltspflicht–Umfang (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 41) (vgl. Rn. 151, 157) |
13. |
Nichtigkeitsklage–Gründe–Ermessensmissbrauch–Begriff (Art. 263 AEUV) (vgl. Rn. 152) |
14. |
Recht der Europäischen Union–Grundsätze–Gleichbehandlung–Notwendigkeit der Beachtung des Gebots rechtmäßigen Handelns–Unzulässigkeit der Berufung auf eine zugunsten eines anderen begangene Rechtsverletzung (vgl. Rn. 161) |
15. |
Europäisches Parlament–Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder–Zulage für parlamentarische Assistenz–Übernahme von Kosten, die nicht mit der Ausübung des parlamentarischen Mandats zusammenhängen–Ausschluss (Beschluss des Präsidiums des Parlaments mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, Art. 33) (vgl. Rn. 176) |
16. |
Europäisches Parlament–Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder–Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge–Zurückzufordernder Betrag–Kein Ermessen des Parlaments–Geltendmachung eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit durch den betroffenen Abgeordneten–Zurückweisung (Art. 5 Abs. 4 EUV; Beschluss des Präsidiums des Parlaments mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, Art. 68) (vgl. Rn. 218, 219, 221) |
17. |
Gerichtliches Verfahren–Klageschrift–Formerfordernisse–Kurze Darstellung der Klagegründe (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21 Abs. 1 und Art. 53; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 76 Buchst. d) (vgl. Rn. 224) |
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Generalsekretärs des Parlaments vom 1. Juli 2016, mit dem vom Kläger der ihm zu Unrecht für parlamentarische Assistenz gezahlte Betrag von 275984,23 Euro zurückgefordert wurde, und der entsprechenden Belastungsanzeige vom 5. Juli 2016
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Herr Bruno Gollnisch trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten des Europäischen Parlaments einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten. |