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Document 62016TJ0516

Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 30. April 2019.
Maria Alvarez y Bejarano u. a. gegen Europäische Kommission.
Öffentlicher Dienst – Beamte – Vertragsbedienstete – Reform des Statuts – Schlechterstellung im Bereich der Pauschalvergütung der Reisekosten und der Erhöhung des Jahresurlaubs durch zusätzliche Urlaubstage als Reisetage – Zusammenhang zwischen der Gewährung dieser Vergünstigungen und dem Status eines Expatriierten oder im Ausland Tätigen – Wegfall der jährlichen Reisekostenerstattung und der Reisetage.
Rechtssachen T-516/16 und T-536/16.

Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 30. April 2019 – Alvarez y Bejarano u. a./Kommission

(Rechtssachen T‑516/16 und T‑536/16)

„Öffentlicher Dienst – Beamte – Vertragsbedienstete – Reform des Statuts – Schlechterstellung im Bereich der Pauschalvergütung der Reisekosten und der Erhöhung des Jahresurlaubs durch zusätzliche Urlaubstage als Reisetage – Zusammenhang zwischen der Gewährung dieser Vergünstigungen und dem Status eines Expatriierten oder im Ausland Tätigen – Wegfall der jährlichen Reisekostenerstattung und der Reisetage“

1. 

Gerichtliches Verfahren – Einrede der Unzulässigkeit – Befugnis des Gerichts, eine Klage in der Sache abzuweisen, ohne über die Einrede der Unzulässigkeit zu entscheiden – Umfang seines Ermessensspielraums

(Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 126 und 130)

(vgl. Rn. 40)

2. 

Beamte – Kostenerstattung – Jährliche Reisekosten – Voraussetzungen und Modalitäten – Ermessen des Unionsgesetzgebers – Gerichtliche Überprüfung – Grenzen

(Beamtenstatut, Anhang VII, Art. 8)

(vgl. Rn. 50, 51, 66, 67, 107)

3. 

Beamte – Kostenerstattung – Voraussetzungen und Modalitäten – Erstattung der jährlichen Reisekosten und Reisetage – Erfordernis eines Zusammenhangs zwischen der Gewährung dieser Vergünstigungen und dem Status eines Expatriierten oder im Ausland Tätigen – Diskriminierung von Bediensteten mit doppelter Staatsangehörigkeit, wobei eine davon die des Mitgliedstaats der dienstlichen Verwendung ist und der Status eines Expatriierten oder im Ausland Tätigen entfällt – Fehlen

(Beamtenstatut, Anhang V, Art. 7 und Anhang VII, Art. 8 in der durch die Verordnung Nr. 1023/2013 geänderten Fassung)

(vgl. Rn. 65, 68-75)

4. 

Beamte – Kostenerstattung – Erstattung der jährlichen Reisekosten und Reisetage – Reform des Statuts – Ermessen der Verwaltung – Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – Gerichtliche Überprüfung – Grenzen

(Beamtenstatut, Anhang V, Art. 7 und Anhang VII, Art. 8 in der durch die Verordnung Nr. 1023/2013 geänderten Fassung)

(vgl. Rn. 80-85)

5. 

Beamte – Grundsätze – Vertrauensschutz – Änderung der Regelung über die Erstattung der jährlichen Reisekosten und die Reisetage – Verstoß – Fehlen

(Beamtenstatut, Anhang V, Art. 7 und Anhang VII, Art. 8 in der durch die Verordnung Nr. 1023/2013 geänderten Fassung)

(vgl. Rn. 91, 92, 94)

6. 

Handlungen der Organe – Zeitliche Geltung – Unmittelbare Geltung der neuen Vorschrift für die künftigen Auswirkungen eines Sachverhalts, der unter der Geltung der alten Vorschrift entstanden ist – Erlass der Verordnung Nr. 1023/2013 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union – Verletzung wohlerworbener Rechte – Fehlen

(Beamtenstatut, Anhang V, Art. 7 und Anhang VII, Art. 8 in der durch die Verordnung Nr. 1023/2013 geänderten Fassung)

(vgl. Rn. 99-101)

Gegenstand

Klagen nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidungen, den Klägern ab dem 1. Januar 2014 die zur Wahrung einer Beziehung zu ihrem Herkunftsort gewährten Reisetage und die jährliche Reisekostenerstattung zu entziehen

Tenor

1. 

Die Rechtssachen T‑516/16 und T‑536/16 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

2. 

Die Klagen werden abgewiesen.

3. 

Frau Maria Alvarez y Bejarano und die anderen im Anhang namentlich aufgeführten Beamten und Vertragsbediensteten der Europäischen Kommission tragen die Kosten.

4. 

Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament tragen jeweils ihre eigenen Kosten.

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