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Document 62016TJ0426

    Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 25. April 2018.
    Perfumes y Aromas Artesanales, SL gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
    Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke Aa AROMAS artesanales – Ältere Unionsbildmarke Aromas PERFUMARIA Beleza em todos os sentidos – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Identität oder Ähnlichkeit der Dienstleistungen – Zeichenähnlichkeit – Maßgebliche Verkehrskreise – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (nunmehr Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001).
    Rechtssache T-426/16.

    Court reports – general – 'Information on unpublished decisions' section

    Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 25. April 2018 – Perfumes y Aromas Artesanales/EUIPO – Aromas Selective (Aa AROMAS artesanales)

    (Rechtssache T-426/16)

    „Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke Aa AROMAS artesanales – Ältere Unionsbildmarke Aromas PERFUMARIA Beleza em todos os sentidos – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Identität oder Ähnlichkeit der Dienstleistungen – Zeichenähnlichkeit – Maßgebliche Verkehrskreise – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (nunmehr Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001)“

    1. 

    Unionsmarke–Definition und Erwerb der Unionsmarke–Relative Eintragungshindernisse–Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke–Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke–Beurteilung der Verwechslungsgefahr–Bestimmung der maßgeblichen Verkehrskreise–Grad der Aufmerksamkeit des Publikums

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 19)

    2. 

    Unionsmarke–Definition und Erwerb der Unionsmarke–Relative Eintragungshindernisse–Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke–Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen–Beurteilungskriterien

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 23, 25)

    3. 

    Unionsmarke–Definition und Erwerb der Unionsmarke–Relative Eintragungshindernisse–Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke–Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke–Bildmarken Aa AROMAS artesanales und Aromas PERFUMARIA Beleza em todos os sentidos

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 36, 37, 53, 54, 84, 93, 107, 108)

    4. 

    Unionsmarke–Definition und Erwerb der Unionsmarke–Relative Eintragungshindernisse–Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke–Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke–Beurteilungskriterien

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 44)

    5. 

    Unionsmarke–Definition und Erwerb der Unionsmarke–Relative Eintragungshindernisse–Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke–Ähnlichkeit der betreffenden Marken–Beurteilungskriterien–Zusammengesetzte Marke

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 55, 56, 64, 65)

    6. 

    Unionsmarke–Definition und Erwerb der Unionsmarke–Relative Eintragungshindernisse–Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke–Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke–Geringe Unterscheidungskraft der älteren Marke–Auswirkung

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 101)

    7. 

    Unionsmarke–Definition und Erwerb der Unionsmarke–Beurteilung der Eintragungsfähigkeit eines Zeichens–Berücksichtigung ausschließlich der Unionsregelung–Vorherige Eintragung der Marke in bestimmten Mitgliedstaaten oder Drittländern–Entscheidungen, die die Unionsinstanzen nicht binden

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates)

    (vgl. Rn. 114)

    8. 

    Unionsmarke–Entscheidungen des Amtes–Grundsatz der Gleichbehandlung–Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung–Vorherige Entscheidungspraxis des Amtes–Gebot rechtmäßigen Handelns–Erforderlichkeit einer strengen und umfassenden Prüfung in jedem Einzelfall

    (vgl. Rn. 115)

    9. 

    Unionsmarke–Definition und Erwerb der Unionsmarke–Relative Eintragungshindernisse–Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke–Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke–Beurteilungskriterien–Koexistenz zweier Marken auf einem bestimmten Markt

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 117)

    Gegenstand

    Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 20. Mai 2016 (Sache R 766/2015‑5) betreffend ein Widerspruchsverfahren zwischen Aromas Selective und Perfumes y Aromas Artesanales

    Tenor

    1. 

    Die Klage wird abgewiesen.

    2. 

    Die Perfumes y Aromas Artesanales SL trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der Aromas Selective SL einschließlich deren notwendiger Kosten vor der Beschwerdekammer des EUIPO.

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