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Document 62016TJ0218

    Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 16. Mai 2017.
    Mühlbauer Technology GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
    Unionsmarke – Anmeldung der Unionswortmarke Magicrown – Absolute Eintragungshindernisse – Fehlende Unterscheidungskraft – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.
    Rechtssache T-218/16.

    Court reports – general – 'Information on unpublished decisions' section

    Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 16. Mai 2017 –
    Mühlbauer Technology/EUIPO (Magicrown)

    (Rechtssache T‑218/16)

    „Unionsmarke – Anmeldung der Unionswortmarke Magicrown – Absolute Eintragungshindernisse – Fehlende Unterscheidungskraft – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

    1. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung dienen können – Begriff

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c)

    (vgl. Rn. 16, 17)

    2. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung dienen können – Beurteilung, ob ein Zeichen beschreibend ist – Kriterien

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c)

    (vgl. Rn. 18)

    3. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung dienen können – Begriff – Sprachliche Neuschöpfung, die sich aus Bestandteilen zusammensetzt, die die Merkmale der Ware oder Dienstleistung beschreiben – Einbeziehung bei fehlender Ungewöhnlichkeit der Kombination

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c)

    (vgl. Rn. 19)

    4. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft – Wortmarke Magicrown

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c)

    (vgl. Rn. 22, 23, 34, 35)

    5. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Auf eines der in Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 aufgeführten absoluten Eintragungshindernisse gestützte Zurückweisung der Anmeldung – Hinreichender Charakter

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1)

    (vgl. Rn. 36)

    Gegenstand

    Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 7. März 2016 (Sache R 1213/2015‑4) über die Anmeldung des Wortzeichens Magicrown als Unionsmarke

    Tenor

    1. 

    Die Klage wird abgewiesen.

    2. 

    Die Mühlbauer Technology GmbH trägt die Kosten.

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