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Document 62016TJ0216

    Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 23. März 2017.
    Vignerons de la Méditerranée gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
    Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke LE VAL FRANCE – Ältere Unionswortmarke VIÑA DEL VAL – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.
    Rechtssache T-216/16.

    Court reports – general – 'Information on unpublished decisions' section

    Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 23. März 2017 –
    Vignerons de la Méditerranée/EUIPO – Bodegas Grupo Yllera (LE VAL FRANCE)

    (Rechtssache T‑216/16)

    „Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke LE VAL FRANCE – Ältere Unionswortmarke VIÑA DEL VAL – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

    1. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 19, 89)

    2. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke LE VAL FRANCE und Wortmarke VIÑA DEL VAL

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 20, 95, 96)

    3. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke – Bestimmung des dominierenden Bestandteils oder der dominierenden Bestandteile

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 23-25)

    4. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilung der Kennzeichnungskraft eines Markenbestandteils

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 26, 27)

    5. 

    Unionsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Unionsrichter – Befugnisse des Gerichts – Überprüfung der Tatsachen im Licht erstmals vor ihm vorgelegter Beweise – Ausschluss

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 65)

    (vgl. Rn. 37)

    6. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Eignung von Bedeutungsunterschieden, optische oder klangliche Ähnlichkeiten zu neutralisieren – Voraussetzungen

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 94)

    Gegenstand

    Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 2. März 2016 (Sache R 427/2015‑5) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Bodegas Grupo Yllera und Vignerons de la Méditerranée

    Tenor

    1. 

    Die Klage wird abgewiesen.

    2. 

    Vignerons de la Méditerranée trägt die Kosten.

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