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Document 62016TJ0181

    Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 19. Juni 2019.
    L'Oréal gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
    Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke MASTER PRECISE – Ältere nationale Bildmarke MASTERS COLORS PARIS – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001).
    Rechtssache T-181/16 RENV.

    Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 19. Juni 2019 – L’Oréal/EUIPO – Guinot (MASTER PRECISE)

    (Rechtssache T‑181/16 RENV)

    „Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke MASTER PRECISE – Ältere nationale Bildmarke MASTERS COLORS PARIS – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001)“

    1. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 37, 38, 43, 77, 81, 82, 84, 87, 89)

    2. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 42, 60)

    3. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilung allein anhand des dominierenden Bestandteils einer zusammengesetzten Marke – Voraussetzungen

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 44, 45, 49, 58)

    4. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Geringe Unterscheidungskraft der älteren Marke – Auswirkung

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 55)

    5. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarke MASTER PRECISE und Bildmarke MASTERS COLORS PARIS

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 63, 66, 67, 76, 91)

    6. 

    Unionsmarke – Entscheidungen des Amtes – Grundsatz der Gleichbehandlung – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung – Vorherige Entscheidungspraxis des Amtes – Gebot rechtmäßigen Handelns – Erforderlichkeit einer strengen und umfassenden Prüfung in jedem Einzelfall

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates)

    (vgl. Rn. 90)

    Gegenstand

    Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 23. Februar 2016 (Sache R 2911/2014‑5) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Guinot und L’Oréal

    Tenor

    1. 

    Die Klage wird abgewiesen.

    2. 

    L’Oréal trägt die Kosten.

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