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Document 62016TJ0176

    Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 6. Oktober 2017.
    Kofola ČeskoSlovensko a.s. gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
    Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke UGO – Ältere Unionsbildmarke il UGO! – Teilweiser Verzicht auf die ältere Marke – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001).
    Rechtssache T-176/16.

    Court reports – general

    Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 6. Oktober 2017 – Kofola ČeskoSlovensko/EUIPO – Mionetto (UGO)

    (Rechtssache T‑176/16)

    „Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke UGO – Ältere Unionsbildmarke il UGO! – Teilweiser Verzicht auf die ältere Marke – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001)“

    1. 

    Unionsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Unionsrichter – Befugnis des Gerichts zur Abänderung der angefochtenen Entscheidung – Grenzen – Verzicht auf die ältere Marke, der nach der Entscheidung der Beschwerdekammer erklärt wird – Keine Auswirkung

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 50 Abs. 2 und 65 Abs. 2 und 3, jetzt Art. 57 Abs. 2 und 72 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 2017/1001 des Rates)

    (vgl. Rn. 24-28)

    2. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b, jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 2017/1001 des Rates)

    (vgl. Rn. 35, 36)

    3. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b, jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 2017/1001 des Rates)

    (vgl. Rn. 42)

    4. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarken UGO und il UGO!

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b, jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 2017/1001 des Rates)

    (vgl. Rn. 44, 63, 68, 69, 72, 77, 81)

    5. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b, jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 2017/1001 des Rates)

    (vgl. Rn. 45, 46)

    Gegenstand

    Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 22. Februar 2016 (Sache R 2707/2014‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Mionetto und Kofola ČeskoSlovensko

    Tenor

    1. 

    Die Klage wird abgewiesen.

    2. 

    Die Kofola ČeskoSlovensko a.s. trägt die Kosten.

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