EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 62016CO0094
Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 15. Juni 2016.
LTJ Diffusion gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Rechtsmittel – Unionsmarke – Wortmarke ARTHUR & ASTON – Widerspruch des Inhabers der nationalen Wort‑/Bildmarke, die das Wortelement ‚Arthur‘ enthält – Zurückweisung des Widerspruchs.
Rechtssache C-94/16 P.
Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 15. Juni 2016.
LTJ Diffusion gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Rechtsmittel – Unionsmarke – Wortmarke ARTHUR & ASTON – Widerspruch des Inhabers der nationalen Wort‑/Bildmarke, die das Wortelement ‚Arthur‘ enthält – Zurückweisung des Widerspruchs.
Rechtssache C-94/16 P.
Court reports – general – 'Information on unpublished decisions' section
Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 15. Juni 2016 –
LTJ Diffusion/EUIPO
(Rechtssache C‑94/16 P)
„Rechtsmittel — Unionsmarke — Wortmarke ARTHUR & ASTON — Widerspruch des Inhabers der nationalen Wort‑/Bildmarke, die das Wortelement ‚Arthur‘ enthält — Zurückweisung des Widerspruchs“
1. |
Rechtsmittel — Gründe — Fehlerhafte Tatsachenwürdigung — Unzulässigkeit — Überprüfung der Tatsachen- und Beweiswürdigung durch den Gerichtshof — Ausschluss außer bei Verfälschung (Art. 256 Abs. 1 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (vgl. Rn. 6) |
2. |
Unionsmarke — Bemerkungen Dritter und Widerspruch — Prüfung des Widerspruchs — Nachweis der Benutzung der älteren Marke — Ernsthafte Benutzung — Verwendung der Marke in einer Form, die nur in Bestandteilen abweicht, ohne dass dadurch die Unterscheidungskraft der Marke beeinflusst wird — Zweck und sachlicher Geltungsbereich von Art. 15 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009 (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 15 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a) (vgl. Rn. 6) |
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
2. |
Die LTJ Diffusion trägt ihre eigenen Kosten. |