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Document 62016CJ0645

    Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 19. April 2018.
    Conseils et mise en relations (CMR) SARL gegen Demeures terre et tradition SARL.
    Vorlage zur Vorabentscheidung – Selbständige Handelsvertreter – Richtlinie 86/653/EWG – Ausgleichsanspruch und Schadensersatzanspruch des Handelsvertreters nach Beendigung des Handelsvertretervertrags – Art. 17 – Ausschluss des Ausgleichsanspruchs bei Kündigung des Vertrags während der darin festgelegten Probezeit.
    Rechtssache C-645/16.

    Rechtssache C‑645/16

    Conseils et mise en relations (CMR) SARL

    gegen

    Demeures terre et tradition SARL

    (Vorabentscheidungsersuchen der Cour de cassation [Frankreich])

    „Vorlage zur Vorabentscheidung – Selbständige Handelsvertreter – Richtlinie 86/653/EWG – Ausgleichsanspruch und Schadensersatzanspruch des Handelsvertreters nach Beendigung des Handelsvertretervertrags – Art. 17 – Ausschluss des Ausgleichsanspruchs bei Kündigung des Vertrags während der darin festgelegten Probezeit“

    Leitsätze – Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 19. April 2018

    Freizügigkeit – Niederlassungsfreiheit – Selbständige Handelsvertreter – Richtlinie 86/653 – Ausgleichsanspruch und Schadensersatzanspruch des Handelsvertreters nach Beendigung des Vertrags – Ausschluss des Ausgleichsanspruchs bei Kündigung des Vertrags während der darin festgelegten Probezeit – Unzulässigkeit

    (Richtlinie 86/653 des Rates, Art. 17)

    Art. 17 der Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter ist dahin auszulegen, dass die in seinen Abs. 2 und 3 vorgesehene Ausgleichs- und Schadensersatzregelung im Fall der Beendigung des Handelsvertretervertrags anwendbar ist, wenn die Beendigung während der in diesem Vertrag festgelegten Probezeit eintritt.

    Die Auslegung, wonach im Fall der Beendigung des Handelsvertretervertrags während der Probezeit kein Ausgleichsanspruch besteht, ist mit dem zwingenden Charakter der durch Art. 17 der Richtlinie 86/653 eingeführten Regelung nicht vereinbar.

    (vgl. Rn. 36, 38 und Tenor)

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