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Document 62016CJ0374

    Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 15. November 2017.
    Rochus Geissel gegen Finanzamt Neuss und Finanzamt Bergisch Gladbach gegen Igor Butin.
    Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerwesen – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 168 Buchst. a, Art. 178 Buchst. a und Art. 226 Nr. 5 – Vorsteuerabzug – Obligatorische Rechnungsangaben – Schutzwürdiges Vertrauen des Steuerpflichtigen in das Vorliegen der Voraussetzungen des Rechts auf Vorsteuerabzug.
    Verbundene Rechtssachen C-374/16 und C-375/16.

    Verbundene Rechtssachen C‑374/16 und C‑375/16

    Rochus Geissel
    gegen
    Finanzamt Neuss

    und

    Finanzamt Bergisch Gladbach
    gegen
    Igor Butin

    (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs)

    „Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerwesen – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 168 Buchst. a, Art. 178 Buchst. a und Art. 226 Nr. 5 – Vorsteuerabzug – Obligatorische Rechnungsangaben – Schutzwürdiges Vertrauen des Steuerpflichtigen in das Vorliegen der Voraussetzungen des Rechts auf Vorsteuerabzug“

    Leitsätze – Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 15. November 2017

    Harmonisierung des Steuerrechts – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Vorsteuerabzug – Verpflichtungen des Steuerpflichtigen – Besitz einer Rechnung, die bestimmte Angaben enthält – Nationale Regelung, nach der das Recht auf Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, wenn auf der Rechnung die Anschrift, unter der der Rechnungsaussteller seine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, nicht angegeben ist – Unzulässigkeit

    (Richtlinie 2006/112 des Rates, Art. 168 Buchst. a, Art. 178 Buchst. a und Art. 226 Nr. 5)

    Art. 168 Buchst. a und Art. 178 Buchst. a in Verbindung mit Art. 226 Nr. 5 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, die die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug davon abhängig macht, dass in der Rechnung die Anschrift angegeben ist, unter der der Rechnungsaussteller seine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.

    (vgl. Rn. 50 und Tenor)

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