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Document 62015TJ0407

    Urteil des Gerichts (Neunte Kammer) vom 20. Oktober 2016.
    Monster Energy Company gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
    Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke HotoGo self-heating can technology – Ältere Unionsbildmarken mit der Darstellung von Klauen – Relative Eintragungshindernisse – Keine Ähnlichkeit der Zeichen – Keine Verwechslungsgefahr – Kein Zusammenhang zwischen den Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.
    Rechtssache T-407/15.

    Court reports – general – 'Information on unpublished decisions' section

    Urteil des Gerichts (Neunte Kammer) vom 20. Oktober 2016 – Monster Energy/EUIPO – Hot-Can Intellectual Property (HotoGo self-heating can technology)

    (Rechtssache T‑407/15)

    „Unionsmarke — Widerspruchsverfahren — Anmeldung der Unionsbildmarke HotoGo self-heating can technology — Ältere Unionsbildmarken mit der Darstellung von Klauen — Relative Eintragungshindernisse — Keine Ähnlichkeit der Zeichen — Keine Verwechslungsgefahr — Kein Zusammenhang zwischen den Zeichen — Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

    1. 

    Unionsmarke — Definition und Erwerb der Unionsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke — Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 25, 26)

    2. 

    Unionsmarke — Definition und Erwerb der Unionsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke — Beurteilung der Verwechslungsgefahr — Bestimmung der maßgeblichen Verkehrskreise — Grad der Aufmerksamkeit des Publikums (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 28)

    3. 

    Unionsmarke — Definition und Erwerb der Unionsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke — Bildmarke HotoGo self-heating can technology — Bildmarken mit der Darstellung von Klauen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 29, 31, 39, 45, 46, 58, 59)

    4. 

    Unionsmarke — Definition und Erwerb der Unionsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen — Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 30)

    5. 

    Unionsmarke — Definition und Erwerb der Unionsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Ähnlichkeit der betreffenden Marken — Beurteilungskriterien — Zusammengesetzte Marke — Bestimmung des dominanten Bestandteils oder der dominanten Bestandteile (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 32, 33, 38)

    6. 

    Unionsmarke — Definition und Erwerb der Unionsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Ähnlichkeit der betreffenden Marken –Bildmarken — Klanglicher Vergleich (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 55)

    7. 

    Unionsmarke — Definition und Erwerb der Unionsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke — Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke — Voraussetzungen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Rn. 65, 66)

    Gegenstand

    Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 4. Mai 2015 (Sache R 1028/2014-5) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Monster Energy Company und Hot‑Can Intellectual Propterty

    Tenor

    1. 

    Die Klage wird abgewiesen.

    2. 

    Die Monster Energy Company trägt die Kosten.

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