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Document 62015TJ0325

    Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 25. Januar 2017.
    Sun System Kereskedelmi és Szolgáltató Kft. gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
    Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke Choco Love – Ältere Unionswortmarke, ältere nationale Wortmarke und ältere Unionsbildmarke CHOCOLATE, CSOKICSŐ und Chocolate Brown – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.
    Rechtssache T-325/15.

    Court reports – general – 'Information on unpublished decisions' section

    Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 25. Januar 2017 – Sun System Kereskedelmi és Szolgáltató/EUIPO – Hollandimpex Kereskedelmi és Szolgáltató (Choco Love)

    (Rechtssache T‑325/15)

    „Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke Choco Love – Ältere Unionswortmarke, ältere nationale Wortmarke und ältere Unionsbildmarke CHOCOLATE, CSOKICSŐ und Chocolate Brown – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

    1. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 23, 81)

    2. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Bestimmung der maßgeblichen Verkehrskreise – Grad der Aufmerksamkeit des Publikums

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 27)

    3. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien – Einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 36, 42)

    4. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 48, 54)

    5. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Gefahr einer gedanklichen Verbindung – Ältere Marken, die Merkmale aufweisen, aufgrund derer sie als Teil ein und derselben „Serienmarke“ oder „Markenfamilie“ angesehen werden können – Voraussetzungen

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 85-87)

    6. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke Choco Love – Wortmarken CHOCOLATE und CSOKICSŐ sowie Bildmarke Chocolate Brown

    (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 90-95)

    Gegenstand

    Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 26. März 2015 (Sache R 1369/2014-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Sun System Kereskedelmi és Szolgáltató und Hollandimpex Kereskedelmi és Szolgáltató

    Tenor

    1. 

    Die Klage wird abgewiesen.

    2. 

    Die Sun System Kereskedelmi és Szolgáltató Kft. trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).

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