Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62015TJ0160

Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 10. März 2016.
LG Developpement gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke MINICARGO – Ältere Gemeinschaftswortmarke MINI – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.
Rechtssache T-160/15.

Court reports – general – 'Information on unpublished decisions' section

Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 10. März 2016 –

LG Developpement/HABM – Bayerische Motoren Werke (MINICARGO)

(Rechtssache T‑160/15)

„Gemeinschaftsmarke — Widerspruchsverfahren — Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke MINICARGO — Ältere Gemeinschaftswortmarke MINI — Relatives Eintragungshindernis — Verwechslungsgefahr — Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1. 

Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke — Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 15, 53)

2. 

Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke — Beurteilung der Verwechslungsgefahr — Bestimmung der maßgeblichen Verkehrskreise — Grad der Aufmerksamkeit des Publikums (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 16)

3. 

Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke — Bildmarke MINICARGO und Wortmarke MINI (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 20, 26, 37, 46, 52, 58)

4. 

Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen — Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 22, 23)

5. 

Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Ähnlichkeit der betreffenden Marken — Beurteilungskriterien — Zusammengesetzte Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 27-29, 36)

6. 

Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke — Erhöhte Unterscheidungskraft der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 56)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 23. Januar 2015 (Sache R 596/2014‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Bayrische Motoren Werke AG und LG Developpement

Tenor

1. 

Die Klage wird abgewiesen.

2. 

LG Developpement trägt die Kosten.

Top