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Document 62015CO0394

    Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 14. April 2016.
    John Dalli gegen Europäische Kommission.
    Rechtsmittel – Untersuchungsbericht des OLAF, der ein Mitglied der Europäischen Kommission betrifft – Angeblicher mündlicher Beschluss des Präsidenten der Kommission, den betroffenen Kommissar von seinen Aufgaben zu entbinden – Nichtigkeits- und Schadensersatzklage.
    Rechtssache C-394/15 P.

    Court reports – general – 'Information on unpublished decisions' section

    Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 14. April 2016 – Dalli/Kommission

    (Rechtssache C‑394/15 P) ( 1 )

    „Rechtsmittel — Untersuchungsbericht des OLAF, der ein Mitglied der Europäischen Kommission betrifft — Angeblicher mündlicher Beschluss des Präsidenten der Kommission, den betroffenen Kommissar von seinen Aufgaben zu entbinden — Nichtigkeits- und Schadensersatzklage“

    1. 

    Recht der Europäischen Union — Grundsätze — Verteidigungsrechte — Grundsatz der Waffengleichheit — Beachtung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens — Tragweite — Einführung eines neuen Schriftstücks in der mündlichen Verhandlung — Zulässigkeit — Voraussetzungen (vgl. Rn. 40-45)

    2. 

    Rechtsmittel — Gründe — Fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung — Unzulässigkeit — Überprüfung der Tatsachen- und Beweiswürdigung durch den Gerichtshof — Ausschluss außer bei Verfälschung (Art. 256 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (vgl. Rn. 55, 62-66)

    3. 

    Kommission — Ausscheiden der Mitglieder aus dem Amt — Ermessen des Präsidenten der Kommission, den Rücktritt eines Mitglieds zu verlangen — Voraussetzungen für die Ausübung — Versäumnis des betroffenen Mitglieds, seinen Rücktritt zu erklären (Art. 17 Abs. 6 AEU) (vgl. Rn. 75-78)

    4. 

    Kommission — Ausscheiden der Mitglieder aus dem Amt — Ermessen des Präsidenten der Kommission, den Rücktritt eines Mitglieds zu verlangen — Anspielung des Präsidenten gegenüber einem Mitglied, von diesem Ermessen Gebrauch zu machen — Gleichsetzung mit dem tatsächlich Gebrauch dieses Ermessens — Ausschluss (Art. 17 Abs. 6 AEU) (vgl. Rn. 79)

    Tenor

    1. 

    Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

    2. 

    Herr John Dalli trägt die Kosten.


    ( 1 ) ABl. C 311 vom 21.9.2015.

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