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Document 62014TJ0105
Urteil des Gerichts (Neunte Kammer) vom 3. Dezember 2015.
TrekStor Ltd gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).
Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke iDrive – Ältere deutsche Wortmarke IDRIVE – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.
Rechtssache T-105/14.
Urteil des Gerichts (Neunte Kammer) vom 3. Dezember 2015.
TrekStor Ltd gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).
Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke iDrive – Ältere deutsche Wortmarke IDRIVE – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.
Rechtssache T-105/14.
Court reports – general – 'Information on unpublished decisions' section
Urteil des Gerichts (Neunte Kammer) vom 3. Dezember 2015 – TrekStor/HABM – Scanlab (iDrive)
(Rechtssache T‑105/14)
„Gemeinschaftsmarke — Widerspruchsverfahren — Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke iDrive — Ältere deutsche Wortmarke IDRIVE — Relatives Eintragungshindernis — Verwechslungsgefahr — Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
1. |
Gemeinschaftsmarke — Beschwerdeverfahren — Klage beim Unionsrichter — Befugnisse des Gerichts — Kontrolle der Rechtmäßigkeit der von den Beschwerdekammern erlassenen Entscheidungen — Aufhebung oder Abänderung aus Gründen, die nach der Verkündung der Entscheidung zutage getreten sind — Ausschluss (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 65 Abs. 2) (vgl. Rn. 15-17) |
2. |
Gemeinschaftsmarke — Bemerkungen Dritter und Widerspruch — Prüfung des Widerspruchs — Nachweis der Benutzung der älteren Marke — Vom Anmelder ausdrücklich und rechtzeitig gestellter Antrag — Möglichkeit, den Antrag erstmals vor der Beschwerdekammer zu stellen — Ausschluss (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 42 Abs. 2 und 3; Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission, Art. 1 Regel 22 Abs. 1 und Regel 20 Abs. 2) (vgl. Rn. 22-24) |
3. |
Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke — Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 30, 83) |
4. |
Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke — Wortmarken iDrive und IDRIVE (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 31, 36, 37, 49, 82, 90, 91) |
5. |
Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke — Beurteilung der Verwechslungsgefahr — Bestimmung der maßgeblichen Verkehrskreise — Grad der Aufmerksamkeit des Publikums (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 35) |
6. |
Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen — Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 39) |
7. |
Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Ähnlichkeit der betreffenden Marken — Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 50, 59, 62) |
8. |
Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke — Geringe Unterscheidungskraft der älteren Marke — Auswirkung (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 88, 89) |
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 2. Dezember 2013 (Sache R 2330/2012‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Scanlab AG und der TrekStor Ltd
Tenor
1. |
Der Antrag der Trekstor Ltd auf Aussetzung des Verfahrens wird zurückgewiesen. |
2. |
Die Klage wird abgewiesen. |
3. |
Die TrekStor Ltd trägt die Kosten. |