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Document 62014CO0107

3D I

Beschluss des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 17. Juli 2014 – 3D I

(Rechtssache C‑107/14)

„Vorlage zur Vorabentscheidung — Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs — Keine hinreichenden Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang des Ausgangsrechtsstreits und zu den Gründen, aus denen sich die Erforderlichkeit einer Beantwortung der Vorlagefrage ergibt — Offensichtliche Unzulässigkeit“

Vorlagefragen — Zulässigkeit — Fragen, die ohne hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang und zu den Gründen, aus denen sich die Erforderlichkeit einer Beantwortung der Vorlagefrage ergibt, gestellt werden — Unzulässigkeit (Art. 267 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 23; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 94)

Tenor

Das von der Commissione tributaria regionale della Lombardia (Italien) mit Entscheidung vom 19. Dezember 2013 eingereichte Vorabentscheidungsersuchen ist offensichtlich unzulässig.

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Beschluss des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 17. Juli 2014 – 3D I

(Rechtssache C‑107/14)

„Vorlage zur Vorabentscheidung — Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs — Keine hinreichenden Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang des Ausgangsrechtsstreits und zu den Gründen, aus denen sich die Erforderlichkeit einer Beantwortung der Vorlagefrage ergibt — Offensichtliche Unzulässigkeit“

Vorlagefragen — Zulässigkeit — Fragen, die ohne hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang und zu den Gründen, aus denen sich die Erforderlichkeit einer Beantwortung der Vorlagefrage ergibt, gestellt werden — Unzulässigkeit (Art. 267 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 23; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 94)

Tenor

Das von der Commissione tributaria regionale della Lombardia (Italien) mit Entscheidung vom 19. Dezember 2013 eingereichte Vorabentscheidungsersuchen ist offensichtlich unzulässig.

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