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Document 62014CJ0506

    Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 26. Oktober 2016.
    Yara Suomi Oy u. a. gegen Työ-ja elinkeinoministeriö.
    Vorlage zur Vorabentscheidung – System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Europäischen Union – Richtlinie 2003/87/EG – Art. 10a – Methode der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten – Berechnung des einheitlichen sektorübergreifenden Korrekturfaktors – Beschluss 2013/448/EU – Art. 4 – Anhang II – Gültigkeit – Anwendung des einheitlichen sektorübergreifenden Korrekturfaktors auf Anlagen in Sektoren, in denen ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht – Festlegung der Produkt-Benchmark für Flüssigmetall – Beschluss 2011/278/EU – Art. 10 Abs. 9 – Anhang I – Gültigkeit.
    Rechtssache C-506/14.

    Court reports – general

    Rechtssache C‑506/14

    Yara Suomi Oy u. a.

    gegen

    Työ-ja elinkeinoministeriö

    (Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus)

    „Vorlage zur Vorabentscheidung — System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Europäischen Union — Richtlinie 2003/87/EG — Art. 10a — Methode der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten — Berechnung des einheitlichen sektorübergreifenden Korrekturfaktors — Beschluss 2013/448/EU — Art. 4 — Anhang II — Gültigkeit — Anwendung des einheitlichen sektorübergreifenden Korrekturfaktors auf Anlagen in Sektoren, in denen ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht — Festlegung der Produkt-Benchmark für Flüssigmetall — Beschluss 2011/278/EU — Art. 10 Abs. 9 — Anhang I — Gültigkeit“

    Leitsätze – Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 26. Oktober 2016

    1. Zur Vorabentscheidung vorgelegte Fragen – Zuständigkeit des Gerichtshofs – Bestimmung der relevanten Elemente des Unionsrechts – Umformulierung der Fragen

      (Art. 267 AEUV)

    2. Umwelt – Luftverschmutzung – Richtlinie 2003/87 – System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten – Übergangsregelung für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten – Zuteilungsmethode – Berechnung anhand der jährlichen Höchstmenge solcher zuzuteilender Zertifikate – Berücksichtigung der Emissionen von Stromerzeugern bei der Festlegung dieser Höchstmenge – Unzulässigkeit

      (Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 10a Abs. 3 und 5; Beschluss 2011/278 der Kommission, Art. 15 Abs. 3)

    3. Umwelt – Luftverschmutzung – Richtlinie 2003/87 – System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten – Übergangsregelung für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten – Für die Berechnung der Zuteilung anzuwendende Benchmarks – Beschluss der Kommission, mit dem die Benchmarks für Flüssigmetall festgelegt werden – Würdigung komplexer wirtschaftlicher Gegebenheiten – Offensichtlicher Ermessensfehler – Fehlen

      (Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 10a Abs. 2; Beschluss 2011/278 der Kommission, Anhang I)

    4. Umwelt – Luftverschmutzung – Richtlinie 2003/87 – System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten – Übergangsregelung für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten – Zuteilungsmethode – Berechnung anhand der jährlichen Höchstmenge solcher zuzuteilender Zertifikate – Korrekturfaktor – Anwendung auf alle Anlagen, die nicht unter Art. 10a Abs. 3 der Richtlinie 2003/87 fallen – Zulässigkeit

      (Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 10a Abs. 1, 11 und 12; Beschluss 2011/278 der Kommission, Art. 10 Abs. 4 und 9 Unterabs. 1)

    5. Umwelt – Luftverschmutzung – Richtlinie 2003/87 – System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten – Übergangsregelung für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten – Zuteilungsmethode – Berechnung anhand der jährlichen Höchstmenge solcher zuzuteilender Zertifikate – Berücksichtigung der Emissionen von Anlagen, die vor 2013 in das System für den Handel mit Zertifikaten einbezogen waren, bei der Festlegung dieser Höchstmenge – Unzulässigkeit

      (Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 10a Abs. 5 Unterabs. 1 Buchst. b und Anhang I; Beschluss 2013/448 der Kommission, Art. 4 und Anhang II)

    6. Zur Vorabentscheidung vorgelegte Fragen – Gültigkeitsprüfung – Feststellung der Ungültigkeit der Bestimmungen eines Beschlusses der Kommission, die den von den Mitgliedstaaten zur Bestimmung der Menge der kostenlos zuzuteilenden Treibhausgasemissionszertifikate angewandten Korrekturfaktor betreffen – Wirkungen – Zeitliche Begrenzung

      (Art. 264 Abs. 2 AEUV und 267 AEUV; Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates; Beschluss 2013/448 der Kommission, Art. 4 und Anhang II)

    1.  Siehe Text der Entscheidung.

      (vgl. Rn. 29, 45)

    2.  Siehe Text der Entscheidung.

      (vgl. Rn. 32, 33)

    3.  Siehe Text der Entscheidung.

      (vgl. Rn. 37-41)

    4.  Eine Auslegung von Art. 10a Abs. 1 und 12 der Richtlinie 2003/87 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61, die die Anwendung des Korrekturfaktors ausschließt, liefe nicht nur dem Wortlaut dieser Bestimmungen zuwider, sondern auch der allgemeinen Systematik dieser Richtlinie.

      Wie Art. 10a Abs. 12 verweist auch Art. 10a Abs. 11, der vorsieht, dass die Menge an kostenlosen Zertifikaten grundsätzlich schrittweise verringert wird, auf die Menge an Zertifikaten, die gemäß den in Absatz 1 genannten Maßnahmen festgelegt wurde. Umfassten diese Maßnahmen nicht den Korrekturfaktor, könnte dieser daher weder auf Anlagen in Sektoren oder Teilsektoren, in denen ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht, noch auf Anlagen in Sektoren, in denen ein solches Risiko nicht besteht, angewandt werden.

      (vgl. Rn. 54)

    5.  Siehe Text der Entscheidung.

      (vgl. Rn. 58, 59, Tenor 4)

    6.  Siehe Text der Entscheidung.

      (vgl. Rn. 60, Tenor 5)

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