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Document 62014CJ0468
Kommission / Dänemark
Kommission / Dänemark
Urteil des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 16. Juli 2015 –
Kommission/Dänemark
(Rechtssache C‑468/14) ( 1 )
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Richtlinie 2001/37/EG — Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen — Art. 2 Nr. 4 und Art. 8 — Verbot des Inverkehrbringens von Tabak zum oralen Gebrauch — ‚Snus‘ (Schnupftabak in loser Form)“
Vertragsverletzungsklage — Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof — Maßgebende Lage — Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 258 AEUV) (vgl. Rn. 28)
Tenor
1. |
Das Königreich Dänemark hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 2 Nr. 4 in Verbindung mit Art. 8 der Richtlinie 2001/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2001 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen verstoßen, dass es den Verkauf von „Snus“ (Schnupftabak) in loser Form weiterhin erlaubt hat. |
2. |
Das Königreich Dänemark trägt die Kosten. |
( 1 ) ABl. C 439 vom 8.12.2014.