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Document 62013TJ0587

Schwerdt / OHMI - Iberamigo (cat&clean)

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 21. Januar 2015 – Schwerdt/HABM – Iberamigo (cat & clean)

(Rechtssache T‑587/13)

„Gemeinschaftsmarke — Widerspruchsverfahren — Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke cat & clean — Ältere spanische Wortmarke CLEAN CAT — Relatives Eintragungshindernis — Verwechslungsgefahr — Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 — Behinderung des freien Warenverkehrs — Art. 34 AEUV — Art. 16 der Charta der Grundrechte“

1. 

Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke — Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 15-18, 33)

2. 

Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke — Beurteilung der Verwechslungsgefahr — Grad der Aufmerksamkeit des Publikums (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 19)

3. 

Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke — Bildmarke cat & clean und Wortmarke CLEAN CAT (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 21, 22, 32, 35)

4. 

Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Ähnlichkeit der betreffenden Marken — Beurteilungskriterien — Zusammengesetzte Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 23, 24)

5. 

Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke — Geringe Unterscheidungskraft der älteren Marke — Auswirkung (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 36, 37)

6. 

Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Ältere Marke, die aus einem beschreibenden Zeichen in einer anderen Sprache als der des Eintragungsmitgliedstaats besteht — Verletzung des Grundsatzes des freien Warenverkehrs — Fehlen (Art. 34 AEUV und 36 AEUV; Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 40)

7. 

Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke — Koexistenz älterer Marken — Zuerkennung eines gewissen Grads an Unterscheidungskraft einer nationalen Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 43, 44)

8. 

Gemeinschaftsmarke — Bemerkungen Dritter und Widerspruch — Prüfung des Widerspruchs — Umfang — Vom Markenanmelder angeführte absolute Eintragungshindernisse — Ausschluss — Möglichkeit des Rückgriffs auf gemeinschaftliche oder nationale Nichtigkeitsverfahren (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 und 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 46)

9. 

Grundrechte — Berufsfreiheit — Unternehmerische Freiheit — Grenzen — Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 3 EUV; Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 16, 17 und 52 Abs. 7; Verordnung Nr. 207/2009 des Rates) (vgl. Rn. 52-58)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 3. September 2013 (Sache R 1799/2012‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Iberamigo, SA und Frau Miriam Schwerdt

Tenor

1. 

Die Klage wird abgewiesen.

2. 

Frau Miriam Schwerdt trägt die Kosten.

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