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Document 62013TJ0345

    Construcción, Promociones e Instalaciones / OHMI - Copisa Proyectos y Mantenimientos Industriales (CPI COPISA INDUSTRIAL)

    Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 4. Juli 2014 – Construcción, Promociones e Instalaciones/HABM – Copisa Proyectos y Mantenimientos Industriales (CPI COPISA INDUSTRIAL)

    (Rechtssache T‑345/13)

    „Gemeinschaftsmarke — Widerspruchsverfahren — Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke CPI COPISA INDUSTRIAL — Ältere spanische Bildmarke Cpi construcción promociones e instalaciones, s.a. und ältere Geschäftsbezeichnung Construcción, Promociones e Instalaciones, S.A.-C.P.I. — Relative Eintragungshindernisse — Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 — Kein Nachweis der ernsthaften Benutzung der älteren Marke — Kein Nachweis der Benutzung der älteren Geschäftsbezeichnung im geschäftlichen Verkehr“

    1. 

    Gemeinschaftsmarke — Bemerkungen Dritter und Widerspruch — Prüfung des Widerspruchs — Nachweis der Benutzung der älteren Marke — Ernsthafte Benutzung — Begriff — Auslegung unter Berücksichtigung des Normzwecks von Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009 (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 42 Abs. 2 und 3) (vgl. Rn. 20)

    2. 

    Gemeinschaftsmarke — Bemerkungen Dritter und Widerspruch — Prüfung des Widerspruchs — Nachweis der Benutzung der älteren Marke — Ernsthafte Benutzung — Begriff — Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 42 Abs. 2 und 3) (vgl. Rn. 21-23)

    3. 

    Gemeinschaftsmarke — Bemerkungen Dritter und Widerspruch — Prüfung des Widerspruchs — Nachweis der Benutzung der älteren Marke — Ernsthafte Benutzung — Anwendung der Kriterien auf den konkreten Fall (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 42 Abs. 2 und 3) (vgl. Rn. 24, 25)

    4. 

    Gemeinschaftsmarke — Bemerkungen Dritter und Widerspruch — Prüfung des Widerspruchs — Nachweis der Benutzung der älteren Marke — Ernsthafte Benutzung — Begriff — Festsetzung eines Mindestmaßes der Benutzung — Ausschluss (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 42 Abs. 2 und 3) (vgl. Rn. 25)

    5. 

    Gemeinschaftsmarke — Bemerkungen Dritter und Widerspruch — Prüfung des Widerspruchs — Nachweis der Benutzung der älteren Marke — Ernsthafte Benutzung — Beurteilungskriterien — Erfordernis konkreter und objektiver Beweise (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 42 Abs. 2 und 3) (vgl. Rn. 26)

    6. 

    Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts — Voraussetzungen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4) (vgl. Rn. 40)

    7. 

    Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts — Voraussetzungen — Auslegung im Licht des Unionsrechts (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4) (vgl. Rn. 41)

    8. 

    Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts — Benutzung des Kennzeichenrechts im geschäftlichen Verkehr — Begriff (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4 und 42 Abs. 2 und3) (vgl. Rn. 42, 43)

    9. 

    Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts — Benutzung des Kennzeichenrechts im geschäftlichen Verkehr — Begriff — Benutzung im Zusammenhang mit einer auf einen wirtschaftlichen Vorteil gerichteten kommerziellen Tätigkeit (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4) (vgl. Rn. 44)

    10. 

    Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts — Örtliche Bedeutung des Kennzeichenrechts (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4) (vgl. Rn. 45, 46)

    11. 

    Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts — Benutzung des Kennzeichenrechts im geschäftlichen Verkehr — Zeitliches Kriterium (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4 Buchst. a) (vgl. Rn. 47)

    Gegenstand

    Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 10. April 2013 (Sache R 1935/2012‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Construcción, Promociones e Instalaciones, SA und der Copisa Proyectos y Mantenimientos Industriales, SA

    Tenor

    1. 

    Die Klage wird abgewiesen.

    2. 

    Die Construcción, Promociones e Instalaciones, SA trägt die Kosten.

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